Frage an Anton Hofreiter von Christoph A. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehen sie die verfassungsrechtliche Unverzichtbarkeit des Förderalismus Art 79 GG Abs 3 nicht im Gegensatz zu den Änderungen IfSG §28b? Werden sie deshalb dagegn stimmen?
Hallo Christoph Abend,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Es war richtig und wurde von uns lange gefordert, die Debatte und den Beschluss von Maßnahmen und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie in den Deutschen Bundestag zu holen.
Denn viel zu lange hatten Union und SPD den Bundestag auf die Rolle einer nachträglichen Beratungsinstanz der Bund-Länder-Runden reduziert. Was wir dadurch viel zu lange gesehen haben, war ein Flickenteppich völlig unterschiedlicher Vorgehensweisen in den Ländern, worunter die Akzeptanz in der Bevölkerung für die notwendigen Schritte zur Eindämmung der Pandemie litt.
Die pandemische Lage war im April sehr besorgniserregend. Die Zahlen waren viel zu hoch und die Hilferufe aus den Intensivstationen wurden immer lauter und deutlicher. Hinter all diesen Zahlen stecken Schicksale von Menschen, die schwer erkrankt, im schlimmsten Fall gestorben sind, von Angehörigen, von Menschen, die unter Umständen monatelang mit dieser Erkrankung zu kämpfen haben. Wir haben deshalb immer eine einheitliche, transparente, nachvollziehbare bundesweite Strategie der Bekämpfung der Pandemie gefordert. Insofern haben wir den Vorschlag der Bundesnotbremse grundsätzlich begrüßt - auch wenn sie aus unserer Sicht früher hätte gezogen werden müssen.
Und: Es war wirklich schwierig, mit dieser Koalition Gespräche zu führen, es war mühevoll, in diesen Vorschlag einige Verbesserungen reinzubekommen. Am Ende war es aus unserer Sicht noch nicht ausreichend - daher haben wir damals gesagt: es müssen noch weitere Maßgaben hinzukommen, um die dritte Welle zu brechen und die Infektionen weiter nach unten zu bringen. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung zum Bevölkerungsschutzgesetz am 21. April enthalten.
Auch wenn die Infektionszahlen inzwischen erfreulicherweise immer weiter sinken, ist die Pandemie leider noch nicht vollständig gebannt.
Wir verlangen jetzt von der Bundesregierung, dass sie über den Sommer das bestehende Regelungschaos entwirrt und die Voraussetzungen für eine rechtsstaatliche und zukunftssichere Novellierung des Infektionsschutzrechts sofort angegangen und nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.
Dazu haben wir einen Antrag für einen geordneten Ausstieg aus dem Pandemie-Sonderrecht, mit den nötigen Forderungen an die Bundesregierung, eingebracht.
Den Antrag mit weitergehenden Informationen dazu finden Sie über folgenden Link
https://dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930401.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter