Frage an Anton Hofreiter von Wiebke W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
laut Koalitionsvertrag sollte ein gerechtes und unbürokratischeres Entlastungsbudget damit die Millionen zu Pflegenden, die zu Hause gepflegt werden, ihren ebenfalls Millionen Pflegenden Angehörigen bei besserer Nutzung etwas Entlastung verschaffen können. (Millionen Wählerinnen und Wähler, übrigens)
Der Vorschlag, der jetzt -zum Amtsende- von Herrn Spahn vorgelegt wurde/wird belastet aber viele zu Pflegenden und deren Angehörige deutlich mehr. Stichpunkte u.a.: Beschneidung der stundenweise Verhinderungspflege, weniger Geld für die Tagespflegen. (Und ich meine nicht das erste Eckpunktpapier, sondern den fertigen Vorschlag)
Wie stehen Sie dazu?
Hallo Wiebke Worms,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Tages- und Verhinderungspflege sind wesentliche Entlastungsmomente für pflegende Angehörige. Das Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Unsere Fraktion hat die Begrenzungen der Tages- und der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben.
Stattdessen haben wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen. Daher haben wir in der Abstimmung diesen Änderungsanträgen die Zustimmung erteilt.
Daneben fordern wir mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus, gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Den Antrag finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/287/1928781.pdf
Diese Verbesserungen sollen erreicht werden, indem die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege flexibilisiert und so ausgestaltet werden, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann.
Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem bedarfsorientierten Budget, das wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen, denn alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Vielerorts fehlen zudem Kurzzeitpflegeplätze. Das liegt auch daran, dass es bislang keine Steuerung der Angebote in der Pflege gibt. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen.
Mit unserem Konzept der doppelten Pflegegarantie schlagen wir daher vor, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür sorgen, dass für eine lokale Infrastruktur der Pflegeversorgung gesorgt wird, z. B. für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Um die notwendigen Gelder verfügbar zu machen, wollen wir die Sozialhilfeträger entlasten. Indem wir mit unserer doppelten Pflegegarantie die Pflege-Eigenanteile sofort senken und dauerhaft deckeln, sorgen wir dafür, dass weniger Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind und gleichzeitig finanzielle Spielräume vor Ort entstehen, um ein vielfältiges pflegerisches Angebot sicherzustellen.
Wir grüne setzen uns dafür ein, die wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige zu stärken. Uns ist wichtig, die Menschen zu entlasten, die ihre Zeit und ihre Kraft für andere Menschen geben, und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen, auf die wir nicht verzichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter