Frage an Anton Hofreiter von Klaus Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie kann es sein, das Kurzarbeit ab diesem Jahr für einen Mitarbeiter versagt wird, weil er dieses Jahr 66 Jahre Alt wird. Wir haben für unseren seit März im Lockdown befindlichen Betrieb die Zusicherung für Kurzarbeit bis mindestens 28 Februar 2021 bescheinigt. Er hat noch keinen Anspruch auf Rente, bzw einen Rentenantrag gestellt.
MfG Z.
Hallo Klaus Zöllner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wir begrüßen die verlängerte Kurzarbeit, hätten uns allerdings eine etwas andere Ausrichtung gewünscht (https://www.gruene-bundestag.de/themen/arbeit/kurzarbeitergeld-sozial-gerecht-ausgestalten). Wir hoffen, dass sich Ihre Frage mittlerweile zu Ihrer Zufriedenheit gelöst hat. Keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben nur Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Das ist in dem von Ihnen beschriebenen Fall noch nicht so. Falls sich das Problem weiterhin stellt, so können Sie sich gerne vertrauensvoll an unser Büro wenden. Wir leiten Sie dann an die fachlich zuständigen Abgeordneten weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter