Frage an Anton Hofreiter von Valentin Luca H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
Ich schreibe eine Projektarbeit zum Thema Meinungsfreiheit und mich würde ihre Meinung zu ein paar Fragen interessieren:
- Wo sehen Sie die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland?
- Finden Sie, dass Kritik an religiösen Figuren gleich zu setzen ist mit Kritik an weltlichen Figuren, bezogen auf die Meinungsfreiheit (Mohammed-Karikaturen, Emmanuel Macron)?
- Fühlen Sie sich in Ihrer Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages in Ihrer Meinung eingeschränkt?
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Mit freundlich Grüßen
Valentin Hübner
Hallo Valentin Hübner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
Frage 1:
Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz garantiert die Meinungsfreiheit. Sie ist ein hohes Gut und elementar für unsere Demokratie.
Allerdings hat auch diese Freiheit ihre Grenzen und auch die finden sich ebenfalls im Grundgesetz: in Art. 5 Abs. 2.
Meinungsfreiheit umfasst das Recht, seine Meinung zu bilden und zu äußern.
Sie umfasst aber nicht das Recht, andere zu beleidigen und zu bedrohen. Hass ist keine Meinung.
Genauso wenig umfasst sie das Recht, andere an der Äußerung ihrer Meinung, zum Beispiel durch Nötigung oder Drohung zu hindern.
Und: Meinungsfreiheit heißt auch nicht, dass die eigene Meinung unwidersprochen bleiben muss. Meinungsfreiheit bedeutet also auch, dass wir Widerspruch aushalten müssen.
Frage 2: Ja.
Frage 3: Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Team Toni Hofreiter