Frage an Anton Hofreiter von Martin F. bezüglich Gesundheit
Warum haben sich die Grünen bei der Abstimmung am 14.5. zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthalten, wo sie doch vorher diese Änderungen in einem eigenen Antrag als bedenklich für die Einhaltung der Grundrechte eingestuft haben?
Sehr geehrter Herr Fährmann-Hanek,
vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Interesse.
Wir hatten zu dem Gesetzentwurf einige Änderungsanträge eingebracht. Sie finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/suche?tx_solr%5Bq%5D=gesetz+zum+schutz+der+bev%C3%B6lkerung.
Unseren Antrag zu Demokratie, Bürgerrechten und Zivilgesellschaft in Corona-Zeiten finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/demokratie-buergerrechte-und-zivilgesellschaft-in-corona-zeiten
Für uns ist klar: Eingriffe in die Grundrechte müssen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken, für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und erforderlich und durchweg befristet sein. Sie sind fortlaufend hinsichtlich dieser Kriterien und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen. Sie müssen sich auch in der Krise am rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen, sich stets auf das mildeste Mittel beschränken und dürfen nicht willkürlich und diskriminierend sein.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter