Frage an Anton Hofreiter von Bernd L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer
Sehr geehrter Herr Langer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Interesse.
Es ist uns ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass unsichere Zeiten vermehrt den Raum für bewusst gestreute Falschinformationen und Hetze – insbesondere in den sozialen Medien – öffnen. Deshalb plädieren wir für eine wissenschaftlich fundierte Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger. Es ist richtig und wichtig, kritisch zu sein. Davon lebt unsere Demokratie. Aber das Verbreiten von Fake-News schürt Ängste und spaltet die Gesellschaft.
Die geplanten Regeln zur Immunitätsdokumentation sind auf Eis gelegt!
Sie finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf nicht wieder.
Dennoch sehen wir aus vielerlei Gründen die Idee einer Immunitätsdokumentation sehr kritisch. Zum einen sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Coronavirus noch nicht so weit, dass wir mit Sicherheit sagen können, wie lange eine Immunität gegeben ist. Auch die Antikörpertests bieten noch keine absolute Sicherheit vor falsch-negativen Ergebnissen. Zum anderen öffnen Regelungen, welche die Gesellschaft in unterschiedliche Gruppen einteilen, nämlich in immune und nicht-immune Personen, Tür und Tor für soziale Spaltungen und Diskriminierungen.
Als Parlamentarier*innen begleiten wir Gesetzesinitiativen der Bundesregierung immer kritisch und hinterfragen geplante Regelungen zu. Dies ist auch hier geschehen.
Eine Intention der Bundesregierung, Zwangsimpfungen gesetzlich zu verankern, können wir jedoch nicht herauslesen!
Vielmehr kursieren seit Bekanntwerden der Gesetzesänderungen zum 2. Bevölkerungsschutzgesetz diesbezüglich zahlreiche Falschmeldungen und Fake-News in den Sozialen Medien.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Hofreiter