Frage an Anton Hofreiter von Detlef P. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Guten Tag Herr Hofreiter,
immer wieder gibt es Diskussionen über die Rundfunkgebühren. Nun sollen diese schon wieder erhöht werden. Finden Sie nicht auch das wenn der Bürger schon gezwungen wird diese Gebühren zu bezahlen, was ich persönlich als rechtswidrig gegen das Grundgesetz sehe, er auch einen Anspruch darauf hat individuell berücksichtigt zu werden was das Programm betrifft? Von Action- Abenteuer- Fantasy - oder gar Siecefiction-Filmen haben die öffentlich rechtlichen noch nichts gehört und werden auch nicht gesendet. Und wenn doch einmal, ist der Film so alt wie Methusalem. Wenn man das bei den Sendern direkt anregt gibt es nur eine hämisch Antwort. Geht es denn wirklich nicht das man sich bemüht alle Bürger mitzunehmen wenn schon alle immer mehr bezahlen sollen und sowieso schon kein Verständnis dafür aufbringen können wohin die Milliarden Euro im Jahr hingehen? Ich würde mir zumindest mehr Toleranz und Liberalismus wünschen.
Sehr geehrter Herr Pötter,
haben Sie vielen Dank für ihr Interesse und für Ihre Frage.
Wie hoch der Rundfunkbeitrag sein muss, hängt vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Was er leisten soll und was nicht, welche Programme er machen soll und welche vielleicht verzichtbar sind, darum müsste sich die Diskussion drehen, nicht darum, ob 50 Cent mehr oder weniger Beitrag gezahlt werden. Dabei ist es überhaupt keine Frage, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Sparsamkeit verpflichtet ist. Der Beitrag muss dem Inhalt folgen und nicht umgekehrt. Nur so kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Qualitätsanforderungen erfüllen.
Uns ist es wichtig, dass wir als Gesellschaft entscheiden, was uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk wert ist und welche Aufgabe er zukünftig erfüllen soll. In unserem Antrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern wir daher eine unabhängige Expert*innenkommission, die dringliche Erneuerung endlich auf den Weg bringt. Zusätzlich soll die Kommission den öffentlich-rechtlichen Auftrag neu bewerten und Reformvorschläge erarbeiten.
Unseren Antrag finden Sie hier: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/084/1908475.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Hofreiter