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Anton Hofreiter
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Frage von Ralf S. •

Frage an Anton Hofreiter von Ralf S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

gerne möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen und Ihnen höflichst einige Fragen zum Corona-Geschehen stellen.

Im Hinblick auf die bis heute getroffenen Maßnahmen bin ich sehr verwirrt und irritiert über die an den Tag gelegte Vorgehensweise. Es wirkt auf mich so, als würde man sich in einem Überbietungswettbewerb im Bezug auf mögliche Maßnahmen befinden und dabei das Achten auf die gebotene Verhältnismäßigkeit gänzlichst zu vergessen. Beispielsweise war ich überrascht, nach welch kurzer Zeit, sich nun alle für eine Maskenpflicht aussprechen, obwohl die vorgehenden Maßnahmen doch gegriffen haben. Es wurde argumentiert, dass die Menschen den Empfehlungen nicht folgen würden und daher eine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes nötig werde.
Kann ein Nichtbefolgen von Empfehlungen Ihrer Meinung nach hierfür ein anzulegender Maßstab sein?

Wäre es denn nicht sinnvoller gewesen, genauere wissenschaftliche Evaluierungen abzuwarten, bevor neue Maßnahmen getroffen werden?

So scheint es mir für sehr wahrscheinlich, dass die Akzeptanz für mögliche weitere Maßnahmen sehr schnell schwinden wird, wenn diese nicht mehr mit dem menschlichen Verstand erklärbar sind!

Gerne würde ich noch von Ihnen erfahren, wie sehen Sie den weiteren Fortgang des Geschehens zur Bewältigung der Pandemie?

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu lesen und bedanke mich herzlich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Schneider

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schneider,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Interesse.

Bitte beachten Sie dass die Vorschriften bzgl. des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in Verantwortung der Länder bzw. Kommunen liegt. Dennoch befürworten wir diese Schutzmaßnahme, da sie bei der Eindämmung der Ausbreitung des Virus helfen kann.

Grundsätzlich sind Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Covid-19-Virus evidenzbasiert zu treffen, gut zu begründen, transparent zu kommunizieren und ihre Umsetzung ist zu kontrollieren. Dabei setzen wir auf Überzeugung, Einsicht und gesellschaftliche Solidarität.

Eingriffe in die Grundrechte müssen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken, für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und erforderlich und durchweg befristet sein.

Sie sind fortlaufend hinsichtlich dieser Kriterien und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen. Sie müssen sich auch in der Krise am rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen, sich stets auf das mildeste Mittel beschränken und dürfen nicht willkürlich und diskriminierend sein.

Wir bekunden große Anerkennung und danken den Menschen dafür, wie sie sich in den vergangenen Wochen und unter teils erheblich erschwerten, mit Existenzgefährdungen verbundenen, individuellen Lebensbedingungen an die mit der Eindämmung des neuartigen Coronavirus verbundenen Einschränkungen und Auflagen gehalten und hierbei eine sehr große gesellschaftliche Solidarität bewiesen haben. Der Wert der Freiheit wird in der Krise besonders deutlich erfahrbar.

In einem breit angelegten Antrag zeigen wir Flagge für die Bürgerrechte, ein starkes Parlament, einen kritischen öffentlichen Diskurs und eine starke Zivilgesellschaft, die Hetze und Verschwörungsideologien engagiert widerspricht. Den Antrag finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918958.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Team Hofreiter

 

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