Frage an Anton Hofreiter von Leonie E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
gibt es im Bundestag, trotz des freien Mandats, eine Fortbildungspflicht für Abgeordnete? Und wenn nein: Wie stehen Sie zu diesem Ansatz, der z.B. bei den Richtern, trotz richterliche Unabhängigkeit, in Hamburg 2019 beschlossen wurde?
Mit freundlichen Grüßen,
L. E.
Sehr geehrte Lenie Engelfried,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt keine Fortbildungspflicht für Abgeordnete.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen setzt sich für die Stärkung der Justiz ein. Teil dieser Stärkung muss ein Fortbildungsrecht und die Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter sein. In einer Expertenanhörung zu diesem Thema wurde uns große Unterstürtzung aus der Praxis signalisiert. Es darf nicht sein, dass sich die Karrieren immer mehr nach Erledigungszahlen richten und für Fortbildung weder Kosten- noch Zeitkontingente zur Verfügung stehen.
Für besonders problematisch halten wir die Lage im Bereich Familienrecht. Dieses Spezialwissen kommt in der Ausbildung nach wie vor nicht vor, weshalb es eigentlich sinnvoll wäre, eine eigene Familiengerichtsbarkeit einzuführen, um die Kontinuität zu sichern.
Eine kleine Anfrage vo nuns zu diesem Thema finden Sie hier: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/163/1916307.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter