Frage an Anton Hofreiter von Renate M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter!
Vorgestern kam die Meldung, dass es aufgrund gefährlicher Magnetfelder des Bahnverkehrs in der Hafencity am Löhsepark kein Wohnungsbauprojekt geben wird. Hamburg gehe "auf Nummer sicher" bei Elektrosmog. Zu der auch dort geplanten Schule meldete sich Schulsenator Ties Rabe zu Wort: "Zu einer guten Schule gehört ein gesundes Lernumfeld." Wie Ihnen vielleicht bekannt sein wird, zählt zu Elektrosmog auch die Hochfrequenzstrahlung wie z.B. von Mobilfunksendemasten, WLAN usw. Deshalb habe ich 2 Fragen an Sie: 1.Sind Sie der Meinung, dass dauerstrahlende, nicht abschaltbare WLAN-Router in allen Klassenräumen an allen hamburger weiterführenden Schulen keine Gesundheitsgefahr für Kinder und Schulpersonal darstellen? 2.Ist die Einführung von 5G in der Hafencity (Hamburg Modellregion! für 5G) ohne Technikfolgenabschätzung und ohne Einhaltung des Vorsorgeprinzips für Sie kein Gesundheitsrisiko für die sich dort aufhaltenden Menschen?
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Interesse.
Ihre Frage zur Bebauung der Hafen City fällt in die Kompetenz der Kommunalpolitik. Wir mischen uns grundsätzlich nicht in kommunale Angelegenheiten ein. Wir schätzen und achten die kommunale Planungshoheit und die Demokratie auf der untersten Ebene unseres Staates. Hier eine Entscheidung zu treffen liegt bei den zuständigen Vertreter*innen der kommunalen Gremien in Hamburg.
Ihr Anliegen und die damit verbundene Sorge zur Einführung von 5G können wir verstehen. Auch wir Grüne blicken kritisch auf den anstehenden 5G-Mobilfunkausbau. Grundsätzlich bieten die Entwicklung und Nutzung moderner Technologien jedoch Chancen, die eine genaue Abwägung mit möglichen Risiken erfordern.
Wie Sie unserem Antrag „Mobilfunk als Daseinsvorsorge“ (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/165/1916518.pdf) entnehmen können, liegt unser Hauptfokus auf dem Ausbau eines intelligent ausgebauten Glasfasernetzes. Eine gut ausgebaute terrestrische Glasfaserinfrastruktur kann den Bau vieler Mobilfunkmasten vermeiden und so die Strahlungsbelastung insgesamt reduzieren. So können etwa Mobilfunkmasten mit Glasfaser versorgt werden, statt zwischen den Masten Richtfunkstrecken im Mikrowellenbereich aufzubauen. Ein flächendeckender Ausbau der LTE (4G)-Technologie hilft dabei, die lokale Strahlenbelastung durch eigene Mobiltelefone zu senken. Denn schwach ausgebaute Gebiete treiben durch die dauernde Netzsuche von Mobiltelefonen deren notwendige Sendeleistung in die Höhe.
Grundsätzlich ist vor Einführung von neuen Technologien eine umfassende Technikfolgenabschätzung sinnvoll, insbesondere, wenn Zweifel an der Verträglichkeit mit dem Schutz von Umwelt und Gesundheit bestehen.
Im Fall der 5G-Mobilfunktechnologie legen Studien nahe, dass die Gesundheit von Mensch und Tier beeinflusst wird. So wurde etwa hochfrequente elektromagnetische Strahlung 2011 von der WHO in der Gruppe 2B der IARC-Skala (möglicherweise krebserregend) eingestuft. In ihrem achten Emissionsminderungsbericht aus dem November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/6270, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf) betont die Bundesregierung, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand die durch starke elektromagnetische hervorgerufene Erwärmung von Gewebe maßgeblich für die Beurteilung von möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder ist.
In Bezug auf die weiteren möglichen Risiken über die Gewebeerwärmungen hinaus stellt die Bundesregierung fest, dass im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden konnten. Diese Feststellung ist in der Fachwelt umstritten, wie es etwa der Berichterstattung im Tagesspiegel vom 15.01.2019 (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384.html) zu entnehmen ist.
Im Fall der 5G-Technologie sind weitere technische Entwicklungen auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen hin zu erforschen. Dazu gehört das sogenannte Beamforming. Dadurch wird es laut Bundesamt für Strahlenschutz möglich, Mehrwegeausbreitung besser zu nutzen und Strahlungsleistung zielgenauer abzugeben.
Die zielgenauere Aussendung kann zu niedrigeren Expositionen führen, weil weniger Leistung ungerichtet in die Umgebung abgegeben wird. Beim Empfang kann die Technik dazu beitragen, dass niedrigere Feldstärken für eine Verbindung ausreichen. Dem stehen laut Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt steigende Datenübertragungsmengen und damit verbundene Änderungen am Immissionsaufkommen gegenüber.
Insgesamt scheint also die wissenschaftliche Basis für die These der weitergehenden Unschädlichkeit von Mobilfunkstrahlung weniger klar, als es die Bundesregierung im achten Emissionsminderungsbericht darstellt.
Wir plädieren deshalb für weitere unabhängige Forschung zu den Risiken der 5G-Technologie und sprechen uns dafür aus, alle Quellen, die hohen wissenschaftlichen Standards entsprechen, zur Grundlage weiterer Entscheidungen bezüglich des 5G-Ausbaus zu machen. Dies schließt ggf. eine vorsorgeorientierte Anpassung der Grenzwerte und der Ausbauplanung ein.
Grundlage für die Regulierung der Strahlenbelastung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses folgt dem Grundsatz des Vorsorgeprinzips, welches auch im Bereich der Mobilfunkstrahlung konsequent angewendet werden muss. Dass in anderen Ländern Europas teilweise deutlich niedrigere Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung gelten, ist für uns ein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip nicht so konsequent anwendet, wie es andere Staaten tun.
Generell plädieren wir dafür, Grenzwerte für nicht ionisierende Strahlung auf das niedrigste technisch machbare Niveau abzusenken und insbesondere einen Ausbau des Mobilfunknetzes so zu gestalten, dass Schäden an Umwelt und Gesundheit nach dem vorliegenden Wissensstand ausgeschlossen werden können. Gerade sensible Personengruppen wie Schwangere und Kinder müssen beim Mobilfunkausbau besonders berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Hofreiter