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Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Erika S. •

Frage an Anton Hofreiter von Erika S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hofreiter, in Ihren Reden geben Sie sich recht weltoffen und freiheitlich. Aber wie steht es mit der steuerlichen Beschränkung der NGOs ? Durch die NGOs werden wir Bürger informiert und können dann unseren Abgeordneten Fragen stellen. Das ist eine gemeinnützige Aufgabe. Es ist mir daher unvorstellbar, dass ihnen in einem Rechtsstaat die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Sie tun ja nichts rechtswidriges, sondern etwas, was die Demokratie stärkt.
Mit freundlichen Grüßen
E. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

Wir stimmen voll und ganz mit Ihnen überein: Das Gemeinnützigkeitsrecht braucht eine Generalüberholung!

Die Trennung zwischen Gemeinnützigkeit und politischem Engagement ist in einer Demokratie schlicht nicht möglich. Wer sich für unsere Demokratie einsetzt, sollte gefördert und nicht bestraft werden. Wir Grüne wollen eindeutig regeln, dass grundsätzlich auch die Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu gemeinnützigen Zwecken erfolgen darf. Dafür brauchen wir eine moderne Abgabenordnung und die Klarstellung, dass die Förderung des demokratischen Staatswesens eindeutig gemeinnützig ist. Auf der anderen Seite setzen wir uns für eine umfassende Transparenzoffensive und ein Gemeinnützigkeitsregister ein.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Hofreiter

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