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Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Torsten S. •

Frage an Anton Hofreiter von Torsten S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit und eine bestmögliche medizinische Versorgung (Art. 24, UNKRK). Im deutschen Gesundheitssystem wird dieses Recht derzeit nicht angemessen geachtet! In unseren Kinderkliniken ist eine umfassende, altersgerechte und gleichzeitig hochspezialisierte Betreuung kranker Kinder infolge von unzureichenden Ressourcen gefährdet. In SGB V wird definiert, dass medizinische Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Dies ist nicht im Einklang mit den Prinzipien der UNKinderrechtskonvention. Gerade die Behandlung kranker Kinder erfordert besonderes Einfühlungsvermögen, Fürsorge und Zeit – Aspekte, die nicht ausschließlich nach ökonomischen Kriterien bemessen werden können. Wenn wir im deutschen Gesundheitswesen die Rechte kranker Kinder vollumfänglich respektieren wollen, sind Reformen angezeigt. Als Wähler in Ihrem Stimmkreis ist es mir wichtig, Ihre Einstellung zu dieser Problematik zu erfahren. Auf der Website www.kranke-kinder-haben-rechte.de finden Sie einen 6- Punkte-Plan für eine bessere Achtung der Rechte kranker Kinder in unserem Land („Tutzinger Plädoyer“). Können Sie sich vorstellen, Ihren persönlichen Einfluss wirksam werden zu lassen und die große Allianz für kranke Kinder zu unterstützen?

Herzlichen Dank! Ihr Torsten Stuß,

Geschäftsführer der Privatinstitut für Sozial- und Pflegeforschung UG (haftungsbeschränkt) in Erfurt und Gründer der Rock´n-roll.community
https://www.facebook.com/Rockn-rollcommunity-636954523441088/

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Kinder. In ihrem Zentrum stehen Kinder als Trägerinnen und Träger von Menschenrechten. Alle Kinder dieser Welt haben damit die gleichen Rechte, zum Beispiel das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt. Kinder, die zum Beispiel fluchtbedingt von ihren Eltern getrennt sind, haben das Recht, mit ihren Familien zusammen zu leben.

Anlässlich des 30. Jahrestages der Konvention am 20. November 2019 haben wir deren konkrete Umsetzung durch Deutschland und die internationale Gemeinschaft angemahnt. In unserem Antrag " 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Kinderrechte weltweit schützen und verwirklichen sowie internationales Engagement verstärken" haben wir die deutsche Bundesregierung unter anderem aufgefordert sich für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Kindern und Müttern besonders auch vor, während und nach deren Geburt einzusetzen, und hierbei verstärkt Programme zum Aufbau medizinischer Infrastruktur finanziell und technisch zu fördern. Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913553.pdf.

Darüber hinaus ist Gesundheitsversorgung für uns Daseinsvorsorge - das gilt auch und insbesondere für Krankenhäuser. Eine Reform der Krankenhausfinanzierung ist überfällig. Die Gesundheitsversorgung muss sich nach dem Bedarf der Patient*innen und nicht nach betriebswirtschaftlichen Anreizen richten. Das DRG-System muss so reformiert werden, dass eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt und notwendige Vorhaltekosten abgedeckt werden. Dies gilt besonders für die Versorgung von Kindern und älteren Patient*innen sowie Menschen mit Behinderung, in der Geburtshilfe und bei der Grundversorgung im ländlichen Raum. Die Vergütung muss sich zudem stärker als bisher nach der Qualität der Leistungen richten, finanzielle Fehlanreize müssen abgebaut werden. Um Überkapazitäten abzubauen, bedarf es mehr Mut in Richtung Zentrenbildung. Damit Patient*innen die Versorgung erhalten, die sie benötigen, muss die Investitionsfinanzierung endlich auf stabile Füße gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

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