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Anton Hofreiter
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Frage von Roswitha G. •

Frage an Anton Hofreiter von Roswitha G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

warum sperren sich Die Grünen so gegen die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen, Betriebsrenten? Bei der betrieblichen Riester-Rente wurde sie abgeschafft, warum nicht bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Was ist das für eine Logik? Die betriebliche Altersvorsorge wird damit zur Farce, wenn Betriebsrentner annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse abführen müssen.

Von: R. G.

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Sehr geehrte Frau G.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen kritisierte Regelung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2004.

Zu dieser Neuregelung hat es in den nachfolgenden Jahren verschiedene Klagen gegeben, die bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen sind. In diesen Verfahren haben die Karlsruher Richterinnen und Richter jeweils entschieden, dass die Ausweitung der Beitragspflicht einschließlich der auf die einmalig ausgezahlten Lebensversicherungen bis auf wenige Ausnahmen rechtens ist. Auch das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip sei nicht verletzt worden.
Neben der Bestätigung durch die Gerichte ist aber natürlich die Frage wichtig, ob diese Regeln als „gerechter“ empfunden werden als die bis dahin geltenden Regelungen. Wir würden diese Frage auch in der Rückschau grundsätzlich mit einem „Ja“ beantworten. Zum einen, weil die Rechtsänderung im Hinblick auf die Direktversicherungen zu mehr Beitragsgerechtigkeit zwischen älteren und jüngeren Versicherten geführt hat. Aber auch, weil in der gesetzlichen Krankenversicherung der Grundsatz gilt, dass die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhoben werden. Zu dieser Leistungsfähigkeit tragen aber auch die Bezüge bei, die Versicherte neben ihren Renteneinkommen erhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für einmalig ausgezahlte Geldsummen die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen auch über den Monat der Auszahlung hinaus verbessern.

Trotzdem – da sind wir uns in der Bewertung wahrscheinlich einig - sind die beschlossenen Regelungen nicht komplett befriedigend.
Unbefriedigend sind diese Regelungen auch deshalb, weil Beiträge zur Altersversorgung nach wie vor völlig unterschiedlich behandelt werden. So sind Beiträge, die der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung zahlt, bis zu einer bestimmten Grenze beitragsfrei. Das gleiche gilt für Beiträge, die der Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung aus seinem Bruttoentgelt zahlt. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitnehmer hingegen aus seinem Nettoeinkommen zahlt, sind hingegen nicht beitragsfrei. Beiträge des Arbeitnehmers für eine private Altersversorgung sind hingegen wiederum beitragsfrei.

Das Durcheinander geht weiter in dem Moment, wenn es im Alter zur Auszahlung der angesparten Beiträge kommt. Auch hier werden Rentner völlig unterschiedlich behandelt, je nachdem um welche Einkunftsarten es sich handelt. Auf Einkünfte aus Direktversicherungen müssen in der Regel Beiträge gezahlt werden, aber auch hiervon gibt es Ausnahmen. Auf Erträge aus privater Altersversorgung hingegen müssen keine Beiträge gezahlt werden.
Dass ein solches Kuddelmuddel bei den Betroffenen die Zustimmung zu der Regelung nicht erhöht, ist nachvollziehbar. Hier müssen wir für eine gleichmäßige und damit für die Betroffenen auch eher nachvollziehbare beitragsrechtliche Behandlung sorgen. Desweiteren haben wir die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, zu prüfen, inwieweit Personen mit einer betrieblichen Altersversorgung bei der Beitragstragung unterstützt werden können. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt.

Es gibt Vorschläge, die so genannte Doppelverbeitragung bei der Betriebsrente völlig abzuschaffen. Das unterstützen wir so nicht. Allerdings empfinden viele Versicherte, die ihren Vertrag vor Einführung der kritisierten Regelung abgeschlossen hatten, die bestehende Rechtslage verständlicher Weise als ungerecht. Sie haben sich damals im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden. Deshalb werden wir uns für eine Lösung für vor 2004 geschlossene Verträge einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

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