Frage an Anton Hofreiter von Laurids L.
Sehr geehrter Herr Dr.Hofreiter,
wieso dürfen Flüchtlinge Asyl in Deutschland beantragen, obwohl sie aus einem sicheren Drittstaat kommen? Im Grundgesetz steht: "(1)Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." "(2)Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist." Das ist ein Gesetzesverstoß!!! Das Dubliner Abkommen besagt, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die EU betreten. In den Nachrichten höre ich aber, dass die Asylbewerber ohne Registrierung weiter geschickt werden. Dies ist wieder ein Verstoß! Setzt sich die Politik durch die derzeit praktizierte Vorgehensweise Ihrer Meinung nach damit nicht über geltendes Recht hinweg? Anders formuliert: Haben sich Verfassungsorgane nicht mehr an geltendes Recht zu halten. Was ist die Konsequenz, wenn sich die Verfassungsorgane nicht an das Recht halten? In diesem Zusammenhang möchte ich ihnen zudem die Frage stellen, ob sie eine Volksabstimmung zu diesem Thema befürworten (bitte mit Begründung). Wieso dürfen Flüchtlinge Asyl in Deutschland beantragen, obwohl sie aus einem sicheren Drittstaat kommen? Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie mir meine Fragen beantworten könnten.
Hochachtungsvoll
Laurids Lohr
Sehr geehrter Herr Lohr,
Sie verwechseln zwei Begriffe. Sichere Drittstaaten sind Norwegen und die Schweiz. Worauf Sie anspielen sind vermutlich die Staaten des Westbalkans. Diese sind "sichere Herkunftsstaaten". Für Bürger dieser Staaten besteht die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, allerdings werden sie aufgrund eines beschleunigten Verfahrens aufgrund extrem niedriger Anerkennungsquoten schnell zurückgeführt.
Das Flüchtlinge aus anderen Staaten wie z.B. Afrika oder Nahem Osten von EU-Mitgliesstaaten nicht ordnungsgemäß registriert werden sondern stattdessen einfach richtung Mittel- und Nordeuropa weitergeschickt werden, ist in der Tat ein Problem. Hier kann Deutschland nur auf internationaler Ebene Druck ausüben. Dazu sind aber nicht wir Grüne als Oppositionspartei in der Lage sondern einzig und allein die Bundesregierung. Volksabstimmungen sind im Grundgesetz nicht vorgesehen, also ist auch zu dieser Frage keine Volksabstimmung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Hofreiter