Frage an Anton Hofreiter von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter!
Halten Sie es für sinnvoll, daß wir Bürger durch eine eigene Initiative selbstständig durch einen Volksentscheid unser Grundgesetz ändern können?
Sollen an der nächsten Förderalismusreform (Finanzenausgleich, Finanzierung der Kommunen) Bürger, Landes- und Kommunalpolitiker beteiligt werden? Brauchen wir dazu nicht endlich mal einen Verfassungskonvent?
Herzliche Grüße,
Leif Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
Den Wunsch der Bevölkerung nach mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten auch zwischen den Wahltagen nehmen wir sehr ernst. Wir bemühen uns deshalb schon seit Jahren um die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. Wir wollen, dass durch die Volksinitiative auch Gesetzesvorschläge von außen das Parlament erreichen. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger direkter in politische Entscheidungen einbezogen werden. Und wir wollen, dass die Bevölkerung in Deutschland die Möglichkeit bekommt, wichtige Sachfragen rechtlich bindend selbst zu entscheiden.
Es gibt sehr gute Erfahrungen mit direkter Demokratie aus den Bundesländern. Und es gibt eine breite Basis durch alle politischen Lager, die sich für den Ausbau direkter Demokratie auf Bundesebene einsetzt. Wir haben bereits zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Deutschen Bundestag eingebracht:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/006/1600680.pdf
Jedoch blockierte die CDU/CSU die Gesetzesinitiative mit ihrer Veto-Macht.
Grundsätzlich sollen sich Volksentscheide auf alle Politikbereiche beziehen dürfen. Finanzwirksame Volksinitiativen sind aus unserer Sicht ausdrücklich zulässig. Ausnahmen sind lediglich das Haushaltsgesetz selbst, Abgabengesetze und die Wiedereinführung der Todesstrafe. Die Grundrechte und auch der Schutz von Minderheiten müssen geachtet werden.
Wir haben im Blick, dass organisierte und vor allem finanzstarke Interessengruppen versuchen können, direkte demokratische Prozesse zu dominieren. Direkte Beteiligungsformen erfordern deshalb ganz besonders, dass Politiker ihre Vorhaben den Bürgerinnen erklären und sie frühzeitig einbeziehen.
Wir sind der Meinung, dass unsere Demokratie durch die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene lebendiger und bunter wird.
Eine Einbeziehung aller politischen Ebenen bei einer Föderalismusreform wäre sehr wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Büchler
Mitarbeiter im Team Hofreiter