Frage an Anton Hofreiter von Benjamin H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,
nach den Anschlägen in Paris haben Innenpolitiker innerhalb der EU sehr schnell ihre alten Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenerhebung und einer Aufweichung von Verschlüsselungsstandards wieder aus den Schubladen geholt. Während diese Vorhaben zu Lasten von Grund- und Persönlichkeitsrechten gehen, ist ihre Wirksamkeit zur Anschlagsvermeidung meines Wissens nicht durch unabhängige Studien belegt, vielmehr werden Einzelfälle zur Begründung vorgebracht. Wie stehen Sie zu diesen Vorhaben und wie werden diese innerhalb ihrer Fraktion diskutiert?
Was mir zudem großes Unbehagen bereitet, ist die im Zuge der Snowdenenthüllungen und des NSA-Untersuchungsausschusses zu Tage getretene massenhafte Sammlung von Daten durch die Geheimdienste. Auf Grund der Informationen aus dem öffentlichen Teil des Ausschusses, insbes. den Aussagen des ehem. Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, erhält man den Eindruck, dass in Deutschland eine wirksame Kontrolle der Geheimdienste nicht gegeben ist, sei es auf Grund von zu wenig Personal oder den hohen Anforderungen an technischen und juristischen Fachwissen.
Gibt es innerhalb ihrer Fraktion bzw. des Bundestages Bestrebungen,die Kontrolle des BND und des VS so zu reformieren, dass die Grundrechte der Bürger gewahrt werden, fragwürdige juristische Tricksereien (etwa die "Funktionträgertheorie") unterbleiben und die Dienste ethisch vertretbar agieren?
Besteht die Chance, den Richtervorbehalt bei der Kommunikationsüberwachung so zu gestalten, dass er eine effektive Kontrolle darstellt, die der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte gerecht wird und nicht ein routinemäßiges Durchwinken des Antrags wie es derzeit oftmals der Fall zu sein scheint (siehe z.B. die Studie "Wer kontrolliert die Telefonüberwachung", 2003, hg. von Prof. Backes und die Angaben des ehem. Richters Dierk Elmken in "ZDF Zoom: Verschwörung gegen die Freiheit (Teil 2)" vom 28.05.2014)?
MfG,
Benjamin Hußmann
Sehr geehrter Herr Hußmann,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Grünen lehnen die Einschränkung von bürgerlichen Freiheitsrechten z.B. durch die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ab. Auch als Reaktion auf die Anschläge von Paris wäre dies ungeeignet, Freiheit und Demokratie zu schützen. Die Grünen treten dafür ein, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, das gilt auch in Bezug auf die Arbeit der Nachrichtendienste.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/freiheit-und-rechtsstaatlichkeit-gegen-terror-und-diskriminierung_ID_4394213.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Büchler, Mitarbeiter