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Anton Hofreiter
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Frage von Olaf J. •

Frage an Anton Hofreiter von Olaf J. bezüglich Finanzen

Ich weiß nicht, ob ich mit dem Thema Schrottimmobilien unter Finanzen richtig bin. Werden die Grünen in dieser Wahlperiode wieder eine Anfrage starten? Ergeben sich in Anbetracht der rot-rot-grünen Koalition in Thüringen Möglichkeiten über den Bundesrat Gesetzesinitiativen zu starten. Irgendwie scheint der Staat zuzusehen, wie tausende Menschen wegen solcher Betrügereien in die Verbraucherinsolvenz getrieben werden. Also sollte das Insolvenzrecht bei vorliegen von Merkmalen beim Erwerb der Immobilie für Schrottimmobilien ein Anhaltspunkt für eine geänderte Insolvenz werden. Die Merkmale hat der Senat von Berlin veröffentlicht.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Just,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch. Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag bemühen sich um eine Verbesserung des Verbraucherschutzes, auch auf dem Gebiet der sogenannten Schrottimmobilien. Seit den 1990er Jahren wurden vielen VerbraucherInnen systematisch minderwertige Immobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge über unterschiedliche Vertriebswege verkauft. Bei diesen Schrottimmobilien ist der Verkehrswert erheblich geringer als der dafür von den AnlegerInnen aufgenommene Kredit. Kommt es zu einem vorzeitigen Verkauf oder der Verwertung der Immobilie, erleiden AnlegerInnen teils existenzbedrohend hohe Verluste. In Deutschland wurden bereits Hunderttausende Opfer dieser Erwerbermodelle. Wir fordern, dass die für VerbraucherInnen in diesem Bereich bestehenden Schutzlücken endlich geschlossen werden.

Neben dem von Ihnen bereits erwähnten Insolvenzrecht geht es auch um die Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren. Dabei muss sichergestellt werden, dass VerbraucherInnen den Vertragstext über den beabsichtigten Immobilienerwerb durch die Notarin oder den Notar tatsächlich zur Verfügung gestellt bekommen und ausreichend Zeit haben, sich damit auseinanderzusetzen. Die dafür im Gesetz vorgesehene zweiwöchige Frist kann derzeit viel zu einfach umgangen werden (Stichwort: „Mitternachtsnotare“). Künftig sollen die Gründe dokumentiert werden, falls der Notar oder die Notarin von der Regelfrist abweicht. Wiederholt grobe Verstöße dagegen müssen die Entfernung aus dem Amt der Notarin bzw. desNotars zur Folge haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Büchler, Mitarbeiter im Team Hofreiter

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