Frage an Anton Hofreiter von Hartmut M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
sehr geehrter Herr Büchler,
danke für Ihre Antwort vom 20.11.2013.
Bei den aktuellen Beispielen aus Lampedusa war m.W. kein Kind dabei, es fällt auf, dass vor allem junge Männer, aber kaum Frauen kommen.
Ist es nicht eine illegale Einreise, wenn man auf diesem Wege mit Hilfe von Schleppern kommt?
Wie Sie anhand dieses Links sehen können, können manche Flüchtlinge bis zu 17.000 Euro an Schleuser bezahlen:
Wie ist diese Summe mit der von Ihnen geschilderten Notlage in Einklang zu bringen und wie ist das besonders mit dem Asylrecht in Einklang zu bringen, nachdem Armut keinen Asylgrund darstellt?
Letzte Woche berichtete eine Privatfrau bei "Lanz", dass sie eine Hilforganisation gegründet hat, mit der sie in Mugu Frauen hilft, deren Babys oftmals von Schakalen getötet werden, weil sie keine Behausung haben. In Mugu wird laut dieser Frau kein Cent von der EU oder Deutschland dafür gegeben. Beruhen die deutschen Hilfen nicht auf Willkür? Meines Erachtens sollte man den noch ärmeren helfen und nicht Wirtschaftsflüchtlingen, die bis zu 17.000 Euro bezahlen können, und wissen, dass sie illegal handeln. Sehen Sie das nicht auch so?
Wie viele Flüchtlinge kann Deutschland pro Jahr Ihrer Meinung nach höchstens aufnehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
unter den Flüchtlingen zum Beispiel aus Syrien befinden sich sehr wohl Kinder. Auch die Statistiken, die uns aus bayerischen Landratsämten bekannt sind, weisen eine nicht unerhebliche Zahl von Kindern aus. Natürlich gelangen diese selten über den lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer nach Europa sondern stammen beispielsweise aus Syrien.
Das Geschäft der Schleuser ist ein großes Problem. Dennoch ist es in der Sache nicht richtig, die Menschen, die in vielen Fällen ihr letztes Hab und Gut verkaufen, um Schleuser zu bezahlen, pauschal als Wirtschaftsflüchtlinge zu bezeichnen. Bei den in Europa angekommenen Flüchtlingen wird im Rahmen des geltenden Rechts die Prüfung des Asylgrundes vorgenommen wird und zwischen berechtigen und nicht berechtigten Asylgründen unterschieden, was zur Rückführung in die Herkunftsländer führt.
Dass die Lebensbedingungen in den Fluchtländern verbessert werden müssen und dazu verstärkte Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft vonnöten sind, wie Sie es am Beispiel der Sendung von Lanz illustrieren, ist unbestritten.
Eine Oberzahl an Flüchtlingen zu benennen halte ich nicht für sinnvoll. Wir wollen humanitäre Hilfe leisten und sind dazu in der Lage. Beispielsweise leben im Landkreis München derzeit gut 500 Flüchtlinge bei 330.000 Einwohnern.
Um einen näheren Eindruck von der Herkunft und Lebensumständen der Flüchtlinge zu bekommen, ist ein Besuch einer Flüchtlingsunterkunft mit persönlichen Gesprächen von Mensch zu Mensch hilfreich. In Absprache mit einer Hilfsorganisation ist ein Besuch durchaus möglich. Auch hier beim Münchner Flüchtlingsrat kann man sich näher informieren: http://www.muenchner-fluechtlingsrat.de/
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag: Dr. Markus Büchler