Frage an Anton Hofreiter von Elisabeth M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
in Ihrer Pressemitteilung zum Beschluss des Aufsichtsrates der DB AG, "Stuttgart 21" trotz Unwirtschaftlichkeit weiterzubauen, schreiben Sie:
"Wenn wir im Bund regieren, werden wir alles daran setzen, dass der Aufsichtsrat von der nächsten Hauptversammlung nicht entlastet wird und haftungsrechtliche Ansprüche gegen Vorstand und Aufsichtsrat geltend gemacht werden."
Leider verstehe ich nicht ganz, was dieser Satz alles impliziert.
Die "Hauptversammlung" wäre ein roter oder grüner Verkehrsminister - das ist klar. Dieser Verkehrsminister würde den Aufsichtsrat evtl. entlassen und juristisch gegen ihn vorgehen, weil er gegen die Interessen des Unternehmens DB AG entschieden hat, vermute ich.
Aber was heißt das für die Entscheidung zum Weiterbau, die der Aufsichtsrat am 5. März getroffen hat?
Ist die damit automatisch außer Kraft gesetzt?
Oder würde S21 weitergebaut, nur mit dem Unterschied, dass Vorstand und Aufsichtsrat den Schaden für die DB AG übernehmen müssten?
Müsste ein neuer Aufsichtsrat neu über Weiterführung oder Abbruch von S21 beschließen?
Oder kann das auch die "Hauptversammlung" selbst?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Frage zum Weiterbau von Stuttgart 21. Herr Dr. Hofreiter hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Leider ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer vorhersehbar, wie die Situation zu dem Zeitpunkt sein wird, wenn wir Regierungsverantwortung übernehmen. Momentan gehe ich davon aus, dass wir in diesem Falle zunächst das dann aktuelle Stadium der Bauarbeiten auswerten lassen müssen um dann neu über einen Abbruch der Arbeiten und natürlich auch über juristische Schritte gegen die genannten Personen entscheiden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Markus Büchler