Frage an Anton Hofreiter von Gisela S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,
meine Frage bezieht sich auf den Brandschutz bei Stuttgart 21.
Lt. Gutachten der Fa.Gruner gefährdet u.a. die Fluchtwegesituation im Tiefbahnhof im Brandfall Menschenleben. In dem Gutachten heißt es: „Die mittlere Stauzeit der zu evakuierenden Personen auf dem Bahnsteig beträgt etwa acht Minuten, im ungünstigsten Fall liegt die maximale Stauzeit vor den Treppen bei 19 Minuten. Angesichts der problematischen Entrauchungssituation und der Tatsache, dass am betroffenen Bahnsteig gegebenenfalls ein brennender Zug steht, sind diese Werte als äußerst kritisch zu beurteilen.“
Ein Beispiel für die schwierigen Löscharbeiten speziell bei ICEs ist ein ICE-Triebkopfbrand zwischen Hanau und Offenbach, bei dem es trotz Aufgebot aller Ressourcen der Feuerwehr und des herbeigerufenen Notfallmanagers erst nach 4,5 Stunden gelang, die Kettenreaktion des Metallbrandes zu unterbrechen und die extrem heißen Flammen unter Kontrolle zu bringen. Die Löscharbeiten fanden im Hbf Offenbach statt, der im Freien liegt – so waren die Arbeiten der insg. 55 Einsatzkräfte und auch das Herbeischaffen der verschiedensten für die Löschung nötiger Geräte und Einsatzstoffe (z.B. von 2.20 Uhr bis 4.00 Uhr etwa 1600 l Wasser/min., Löschpulver, Schwerschaum u.a. Sonderlöschmittel) ungehindert möglich.
Auch gab es keine Massenpanik.
Die zuständigen Stellen sind der Ansicht, dass eine Wiederholg.eines solchen Ereignisses nicht ausgeschlossen werden kann: „Vorfälle dieser Art sind in einem Tiefbahnhof wie S21 nicht beherrschbar - auch nicht in den angrenzenden mehr als 60 km Tunnelstrecke, wo die Notausgänge teilweise doppelt so weit auseinanderliegen wie üblich.“
Meine Frage lautet:
Wie sehen Sie die Problematik von Schadenersatzforderungen unserer Nachbarstaaten, falls ein TGV in einen Unfall mit verwickelt würde – oder falls bei einem Unfall auch Personen zu Schaden kommen sollten, die Staatsbürger unserer Nachbarländer sind?
Mit freundl. Grüßen,
Gisela Stoll
Sehr geehrte Frau Stoll,
Herr Dr. Hofreiter bedankt sich sehr herzlich für Ihre Frage. Er hat mich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen.
Der mangelhafte Brandschutz ist einer von mehreren Gründen, warum wir Grüne das Projekt "Stuttgart 21" ablehnen. Der Hinweis auf den Brandunfall in Offenbach, den Sie beschreiben, ist an dieser Stelle sehr angebracht.
Die haftungsrechtliche Situation nach einem etwaigen Brand im Tiefbahnhof, bei dem - was hoffentlich niemals passieren möge - Menschen zu Schaden kämen, ist eine juristische Frage und für uns aus politischer Sicht en Detail schwer zu überblicken, ganz abgesehen von der Staatsbürgerschaft etwaiger Geschädigter.
Aufgabe der Politik ist es unter anderem, dafür zu sorgen, dass Infrastrukturmaßnahmen nach aktuell gültigen Brandschutzkriterien transparent geplant und gebaut werden. Dafür treten wir Grüne ein. Leider scheint das bei "Stuttgart 21" nicht der Fall zu sein, ganz abgesehen von den vielen weiteren bekannten Argumenten, die gegen dieses Projekt sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Markus Büchler