Frage von Andreas K. • 26.01.2013
Frage an Anton Hofreiter von Andreas K. bezüglich Verkehr
Bitte teilen Sie mir mit, was Sie unter "notorische Raser und Drängler" verstehen, insbesondere wodurch exakt ein Verhalten als "notorisch", als "rasen" und/oder als "drängeln" zu klassifizieren ist. Daneben wünsche ich Aufklärung über den Begriff "Intensivtäter", da mir dieser Begriff weder aus dem deutschen StrafR noch aus dem OWiR bekannt ist. Hat das was mit den voluntativen Voraussetzungen der Tat (Vorsatz/Fahrlässigkeit) zu tun oder mit dem Umfang des entstandenen Schadens? Wo würden Sie, so letzteres zutrifft, "Intensivtaten" einordnen: zwischen Mord und Diebstahl, auf der Ebene der Volksverhetzung?
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter Bündnis 90/Die Grünen