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Anton Hofreiter
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Frage von Helmut B. •

Frage an Anton Hofreiter von Helmut B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

das Meldegesetz soll geändert werden. Meine Fragen an Sie

1. Waren Sie bei der Abstimmung im Bundestag anwesend?
2. Wie haben Sie ggf. abgestimmt?

Es kann doch nicht sein, dass die Meldebehörden meine Daten verkaufen dürfen. Acta wurde bekämpft, Facebook massiv kritisiert, alles ok, doch wenn es um unsere Daten geht, sind nur eine Handvoll Abgeordnete anwesend und verhindern diesen Bruch des Datenschutzes nicht.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Helmut Blank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Blank,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das vom Bundestag verabschiedete Meldegesetz ist in der Tat ärgerlich. Ärgerlich ist daran konkret, dass die ursprüngliche Vorlage eine deutliche Verbesserung im Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber geltendem Recht gebracht hätte. Schon 2010 berichtete das Wirtschaftsmagazin WISO des ZDF, dass Privatadressen beliebig an Interessierte gegen eine kleine Gebühr verkauft werden. Um sich dagegen zu wehren, hätte man auch schon bisher Einspruch erheben können. Deshalb hatte die Bundesregierung geplant, künftig jede Bürgerin und jeden Bürger zu befragen, ob seine/ihre Adressdaten verkauft werden dürfen oder nicht. Dies wäre eine klare Verbesserung für den Datenschutz gewesen. Der zuständige Bundestags-Ausschuss hat diese Verbesserung leider zurück genommen, sodass die nun beschlossene, ungünstige Fassung zur Abstimmung kam.

Dass bei der Abstimmung im Bundestag nur wenige Abgeordnete anwesend waren, ist hingegen kein Grund zur Verärgerung. Gerne möchte ich an dieser Stelle etwas über die Arbeitsweise des Bundestages erklären. Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament, das sich mit einer Vielzahl unterschiedlichster Themen zu beschäftigen hat. Deshalb müssen sich alle Abgeordneten aller Fraktionen thematisch spezialisieren. An einer Fachdebatte im Plenum nehmen in der Regel nur die jeweils spezialisierten Abgeordneten teil, die stellvertretend für ihre Fraktionen abstimmen. Anders wäre die Vielzahl von Themen im Bundestag überhaupt nicht handhabbar, die Volksvertretung wäre handlungsunfähig. Es geht bei einer normalen Abstimmung also nicht darum, die Mehrheit der momentan anwesenden Abgeordneten zu erringen! Dies ist nur bei namentlichen Abstimmungen (i.d.R. bei besonders wichtigen Themen) der Fall. Leider wird in den Medien immer wieder der Eindruck erweckt, die nicht anwesenden Abgeordneten kämen ihren Pflichten nicht nach. Dieser Eindruck ist grundverkehrt! Beim Meldegesetz handelte es sich nicht um eine namentliche Abstimmung. Die anwesenden Abgeordneten der Grünen haben stellvertretend für die gesamte (!) Fraktion selbstverständlich mit Nein gestimmt, damit auch stellvertretend für mich.

Um den Datenschutz zu verbessern, brauchen wir im Deutschen Bundestag andere Mehrheiten. Hierfür haben Sie bei der nächsten Bundestagswahl die Möglichkeit, für Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu stimmen, wir setzen uns seit nunmehr über 30 Jahren für einen effektiven Verbraucher- und Datenschutz ein.

Freundliche Grüße

Dr. Anton Hofreiter MdB

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