Frage an Anton Hofreiter von Mathias v. B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,
in der Nacht zum Freitag (27.1.2012) hat der Bundestag eine Änderung des Lufverkehrsgesetzes beschlossen, in der erstmals "Drohnen" (Pardon, ich vergass, das Drohnen bis 150kg in Deutschland wohl zu "unbemannten Luftfahrsystemen" umbenannt worden sind) als Kategorie zugelassen worden sind und gleichberechtigt am Flugverkehr teilnehmen können. Sogar, soweit ich es mitbekommen habe, wurde der Zusatz ihres Hauses, dass die Flugkörper nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie "die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen", hinzugefügt.
Nun ja, sehen Sie, ich habe da einige Befürchtungen:
Ich persönlich möchte in keiner Welt leben, in der man unbemerkt von allen möglichen Arten Drohnen aus dem Himmel beobachtet werden wird. Der Datenschutz ist für mich schon länger etwas eher abstraktes, über das sich Unternehmen und Behörden auch hin- und wieder mal hinwegsetzen, wenn er im Wege ist. Wie es sich immer wieder zeigt, ist das beste für den Datenschutz das sparsame Sammeln von Daten. Wo viele (auch nicht benötigte Daten) gesammelt werden steht die Tür für den Datenmißbrauch weit auf.
Fragen:
1) Die Polizei will Drohnen schon des längeren "zur Gefahrenabwehr" einsetzen. Dies ist ein sehr dehnbahrer "Gummibegriff". Haben Sie keine Bedenken, dass es zu einer deutlichen Vereinfachung des Einsatzes solcher Drohnen kommt und jetzt der Einfachheit halber zu jeder sich bietenden Gelegenheit Drohnen ausgeschickt werden, um Leute zu beobachten und auszuspionieren, vielleicht sogar einmal bewaffnete Drohnen?
2) Haben Sie keine Bedenken, dass die Änderung des Luftverkehrsgesetzes in naher Zukunft mit gravierenden Problemen in Sachen der persönlichen Privatsphäre eines jeden von uns dahergeht?
3) Bis zu einer welchen Flugdichte über Wohngebieten werden Drohnen mit welchen Schallemissionen erlaubt sein?
Für eventuelle Antworten möchte ich mich im Voraus herzlich bei Ihnen bedanken.