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Anton Hofreiter
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Frage von Max B. •

Frage an Anton Hofreiter von Max B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

von Ihnen als Vorsitzenden des Verkehrsausschusses hätte ich gerne gewusst, wieso es eine gesetzliche Grundlage des Bundes für eine Wunschkennzeichengebühr gibt.

Gewiss handelt es sich "nur" um 12,xx €. Jedoch finde ich es äußerst willkürlich, für einen Arbeitsvorgang, der nicht einmal eine volle Minute dauert und auch darüber hinaus mit keinerlei Aufwand verbunden ist, eine Gebühr zu verlangen.

Viele Grüße
Bauer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Wunschkennzeichen. Gerne habe ich mich für Sie bei dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erkundigt.

Wir haben folgende Antwort erhalten:

Fahrzeugzulassung - Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens

Die Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt gem. Gebühren-Nr. 221 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 10,20 Euro.
Für Verwaltungshandlungen finden die Verwaltungskostengesetze, im speziellen Fall die auf Bundesebene erlassene GebOSt Anwendung. Danach werden Gebühren erhoben, die den Aufwand der Behörde ausgleichen. Auch bei der vor Jahren eingeführten Möglichkeit der Reservierung von Wunschkennzeichen bemisst sich die Gebühr nach dem Aufwand. Hierzu zählt nicht nur der zeitliche Aufwand sondern auch der Aufwand, um ggf. notwendige Software (auch Serviceangebote der Behörden im Internet) zur Verfügung zu stellen.

Ohne als Abgeordneter einer Oppositionspartei genau Einsicht in den Aufwand dieser Behördentätigkeit zu haben, denke ich kann man davon ausgehen, dass die genannten 10,20 € dem Aufwand angemessen sein dürfte. Leider kann ich dies aber auch im Rahmen meiner Tätigkeit nicht abschließend beurteilen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anton Hofreiter

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