Frage an Anton Hofreiter von brigitte b. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,
warum ist in Frankreich die nichteheliche Lebensgemeinschaft in Form eines “bürgerlichrechtlichen Solidarpaktes” (Pacte Civil de Solidarité) möglich? Wird dieses Thema bei uns in Deutschland überhaupt diskutiert? Denn zur gegenseitigen materiellen Unterstützung sind nichtverheiratete Paare sowieso verpflichtet ... Warum sollen sie also nicht auch von in den Genuß von gewissen steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Vorteilen kommen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Bockmeier
Sehr geehrte Frau Bockmeier,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema nichtehelicher Lebensgemeinschaft und deren Besteuerung. Ich kann ihre Forderung nach einer Aufwertung nichtehelicher Lebensgemeinschaften auch im steuerrechtlichen Sinne vollsten nachvollziehen und würde eine solche Initiative auch unterstützen. Leider sprechen die Mehrheiten im Bundestag derzeit jedoch eine andere Sprache und es werden auch eheähnliche Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Paare nach Lebenspartnerschaftsgesetz nicht der Ehe gleichgestellt und können somit nicht von Steuervorteilen profitieren. Eine solche Gleichstellung wird von den Grünen seit langem gefordert. Bei veränderten Mehrheitsverhältnissen werde ich mich auf jeden Fall für eine Form des nichtehelichen Solidarpaktes einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Hofreiter