Frage an Anton Hofreiter von Hasko H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hofreiter
schmerzhaft musste ich erfahren, dass es in Deutschland nun zwar eine bedingte Winterreifenpflicht gibt, dass aber die Mietwagenfirmen rechtlich nicht verpflichtet sind, ein Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Teilweise werden diese Reifen als kostenpflichtige Option angeboten, teilweise aber auch nur auf direkte Anfrage und "nach Verfügbarkeit". Eine Rückfrage beim ADAC hat ergeben, dass diese Praxis kein Einzelfall ist, sondern dass sich viele Mitglieder deswegen beklagen. Leider ist die Gesetzgebung in diesem Fall extrem verbraucherunfreundlich -- die komplette Verantwortung wird auf den Kunden, den Fahrer abgewälzt -- und trägt nicht zu weniger Verkehrstoten bei.
Herr Hahn, aus meiner Sicht ist die bestehende Rechtslage unzumutbar. Meines Erachtens trägt hier eine ganze Branche wissentlich ganz direkt dazu bei, dass die Verkehrssicherheit leidet.
Aus meiner Sicht ist deshalb eine verbindliche gesetzliche Vorschrift, dass Mietfahrzeuge im Winter nur mit Winterreifen zu vermieten sind, erforderlich. Eine "freiwillige Selbstverpflichtung" oder ein Appell an die Vernunft scheint ja nicht zu wirken.
So könnte verhältnismäßig leicht für mehr Verkehrssicherheit gesorgt werden.
Ich würde mich freuen zu hören, ob Sie sich dieses Anliegens annehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hasko Heinecke
Sehr geehrter Herr Heinecke,
das Problem mit den Winterreifen bei Mietwagen ist mir bekannt. Zu den von Ihnen geschilderten Nachteilen für Verbraucher kommt noch einer hinzu: viele Mietwagenfirmen haben die Gelegenheit im letzten Winter genutzt und Winterreifen unter horrenden Aufpreisen als Zusatzoption angeboten. Auf Nachfrage konnte ich recherchieren, dass zwar ohnehin fast alle Fahrzeuge der großen Anbieter im Winter mit Winterreifen ausgestattet sind. Wenn der Kunde aber sicher gehen möchte, Winterreifen zu bekommen, wurde er über das Zu-buchen der Zusatzoption abkassiert, ohne dass in den meisten Fällen eine zusätzliche Leistung, nämlich ein Reifenwechsel am Fahrzeug erforderlich gewesen wäre.
Der Grund für das Durcheinander um Winterreifen bei Mietwagen ist schlicht und ergreifend Pfusch im Gesetz. Die Regierungskoalition hat ein zumindest in diesem Punkt handwerklich fehlerhaftes Gesetz auf den Weg gebracht.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass sich die Winterreifenpflicht auf Mietwagen erstrecken muss. In der betreffenden Zeit muss der Mietwagenkunde sicher sein, ein witterungstaugliches Fahrzeug ausgehändigt zu bekommen. Die Verantwortung muss vom Kunden (Fahrer) auf den Vermieter (Fahrzeughalter) verlagert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Toni Hofreiter MdB