Frage an Anton Hofreiter von Bernhard K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,
im besitze seit 2007 eine landwirtschaftliche Fläche 1 ha im Aussenbereich von Wessobrunn. Ich plane die Gründung eines Betriebes für Obst und Gemüseanbau und den Bau eines Kleinsthofes oder Gärtnerhof. Das Landratsamt Weilheim hat ein strenges Auge auf mich und meine Ideen.
Meine Frage an Sie:
Wie kann ich meine Chancen verbessern?
Werden die Baugesetze , hier §35, so bestehen bleiben?
Könnte an der Landwirtschaft interessierten Arbeitslosen, die die Selbstversorgung und Betriebsgründung anstreben, geholfen werden?
Wer wäre noch ein geeigneter Ansprechpartner?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Herzliche Grüße
Bernhard Krzmarsch
Sehr geehrter Herr Krzmarsch,
Ihren speziellen Fall kann ich ohne Detailkenntnisse nicht bewerten. Sicher finden Sie die notwendige Unterstützung beim zuständigen Landwirtschaftsamt oder bei den Bauernverbänden.
Bündnis 90/Die Grünen streben mit Sicherheit keine Aufweichung des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) an, weil er zumindest einen Teil der fortschreitenden Zersiedlung und des Flächenverbrauches sowie den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Zunahme des Straßenverkehrs verhindert.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Udo Werner