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Anton Hofreiter
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Frage von Roy H. •

Frage an Anton Hofreiter von Roy H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

Sie haben gegen die Wiedereinführung der Zensur in Deutschland gestimmt. Leider haben die Befürworter der Zensur gewonnen und kündigen kaum drei Stunden nach der Abstimmung an, diese auf andere Bereiche ausweiten zu wollen.

Werden Sie bzw. die Grünen eine Verfassungsbeschwerde bzw. eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Aufbau einer zentralen Zensurinfrastrukur - die dazu noch nicht einmal einer richterlichen Kontrolle unterliegt - unterstützen?

Wie stehen Sie persönlich zu der von der CDU/CSU geplanten Ausweitung der Internetsperren?

Mit freundlichen Grüßen
Roy Hascher

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hascher,

auch wenn wir bezüglich der Fragwürdigkeit und der Gefahren von sogenannten Internetsperren offenbar eine ähnliche Meinung haben, möchte ich doch vorweg anmerken: Das Gesetz ist kein Zensurgesetz. Kinderpornographie wird, wenn sie gedruckt vorliegt, beschlagnahmt, denn sie ist illegal. Dass man im Internet etwas ähnliches machen will und machen muss, ist richtig. Dieses Gesetz tut das nur eben nicht.

Statt dessen schafft es eine umfassende Infrastruktur, mit der man Webseiten blockieren kann, die auf einer geheimen Liste stehen, die das BKA im stillen Kämmerlein zusammenstellt. Die Erfahrungen aus Skandinavien zeigen: Wenig Wirkung beim eigentlichen Ziel, viele Nebenwirkungen. Und - besonders bei den Herren Hardlinern von Union und SPD - die Gier nach mehr Sperren. So geht´s nicht!

Das macht aber das Klagen nicht leichter. Als Fraktion können wir nur klagen, wenn unsere Verfahrensrechte verletzt wurden. Die Koalition hat zwar nicht gut und sauber gearbeitet, aber eben nach den Buchstaben der Gesetze korrekt. Der Bundestag kann eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle anstrengen, dann dürften einige der Freiheitseingriffe wegfallen und das ganze Gesetz würde wohl nichtig werden, weil der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz hat. Aber: Für so eine Klage muss ein Drittel der Abgeordneten sein, das ginge nur mit Leuten aus der SPD oder der Union - also geht es nicht.

Wir müssen also wohl abwarten, bis wir auf unberechtigt gesperrte Seiten geraten und dann den ganzen Instanzenweg bis nach Karlsruhe durchklagen, weil wir in unserer Kommunikationsfreiheit beeinträchtigt wurden.

Eine Ausweitung der Sperren auf andere illegale Angebote lehne ich ab. Denn auch die kann man anders wirksamer bekämpfen und ohne die Nebenwirkungen dieser Zugangshürden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anton Hofreiter MdB

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