Frage an Antje Jansen von Jürgen H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Jansen,
der Kreis Segeberg (Schleswig- Holstein) setzt eine Satzungsermächtigung nach § 22a SGB II um
hat die Landeregierung hierzu ein Gesetz erlassen?
Hat eine Zustimmung zur Satzung durch die oberste Landesbehörde stattgefunden?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Habich,
Sozialberatung
Sehr geehrter Herr Habich,
Frau Jansen hat die von Ihnen über abgeordnetenwatch.de gestellte Frage an mich zur Beantwortung weitergegeben.
Ich habe bisher noch nicht nachrecherchiert, auf welcher Grundlage der Kreis Segeberg dabei sein könnte, eine Satzungsermächtigung zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft umzusetzen. Formell rechtlich nach § 22a SGB II ist das bisher in Schleswig-Holstein noch nicht möglich.
Richtig ist allerdings, dass die Landesregierung aktuell vorparlamentarisch an einem Gesetzentwurf zur Änderung des AG-SGB II/BKGG arbeitet, der die im § 22a SGB II gegebene Möglichkeit der Satzungsermächtigung des Landes für die Kreise und kreisfreien Städte rechtlich umsetzen soll. Vorgesehen ist dabei (in der uns bekannten Fassung des Gesetzentwurfs) explizit die reine Satzungsermächtigung und keine Verpflichtung zum Erlass einer solchen Satzung.
Formell wirksam werden kann diese Gesetzesänderung aber erst nach einem ordentlichen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren (in Schleswig-Holstein i.d.R. in zwei Lesungen). Derzeit ist den Kommunalen Spitzenverbänden des Landes die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die im Übrigen von der Notwendigkeit einer solchen Satzungsermächtigung überzeugt sind. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Verabschiedung im Landtag nach einem stark verkürzten parlamentarischen Verfahren wäre in der Januar-Sitzung des Landtages (26.-28.01.2012). Bisher hat die Landesregierung diese Gesetzesänderung aber nicht eingebracht.
Sie werden vermutlich wissen, dass DIE LINKE sich vehement gegen pauschalierte Kosten der Unterkunft wendet und daher auch den Gebrauch der Bundesländer von der Satzungsermächtigung stets abgelehnt hat und weiter ablehnt. Die schleswig-holsteinische Landtagsfraktion hatte Überlegungen zu einem entsprechenden Antrag im Landtag angestellt, diese aber wieder fallen gelassen, weil in der ersten und aktuell gültigen Version des AG-AGB II/BKGG die Satzungsermächtigung noch nicht enthalten war (in Kenntnis der Mehrheitsverhältnisse wollten wir keine "schlafenden Hunde" wecken).
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe Ihnen für eventuelle Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Schulz
Referent für Sozialpolitik