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Antje Blumenthal
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Frage von Heike S. •

Frage an Antje Blumenthal von Heike S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Blumenthal ,

meine Frage an Sie habe ich auch an andere Abgeordnete gestellt und bitte eine Antwort.

Seit dem 01.04.2007 gilt das Gesetz, das jeder Bundesbürger einen Anspruch auf Krankenversicherung hat. Zudem ist es laut der letzten Reform für jeden Bundesbürger zur Plicht geworden das sie sich zum Standarttarif versichern. Leider gibt es aber einen Personenkreis (ca 150000 Bürger) in der Bundesrepublik denen keine Staatliche
Unterstüzung zu steht bzw gewährt wird.

Dieses sind Bürger die z.B. selbständig sind und zuletzt Privatversichert waren. Diese Bürger leben meist in einer eheähnlichen Gemeinschaft und verdienen nicht genug um sich eine Krankenversicherung leisten zu können. Falls diese Bürger krank werden, können sie nicht zu einen Arzt gehen weil sie die Kosten nicht bezahlen können. Falls sie doch krank werden und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, so wird ihnen hinter eine Rechnung gestellt.

Meine Frage ist konkret, ob sie sich dafür einsetzen würden das Menschen die auf Grund der Hartz4 Gesetze keine Leistungen von der Arge bekommen, auch zumindest in den Genuß einer Krankenversicherung kommen oder ggf. vom Staat eine freie Heilvorsorgung bekommen können.

In dieser Wirtschaftskrise werden Milliarden von Euros als Bürgschaften und Kredite in Banken und Unternehmen gepumpt. Warum ist dann kein Geld da, damit Menschen bescheiden in Würde leben können? Die bestehenden Hartz4 Gesetze wurden doch beschlossen um die Neuverschuldung für Bund und Gemeinden in Grenzen zu halten. Würden Sie und Ihre Partei sich dafür einsetzen die bestehenden Hartz4 Gesetze dafür zu korrigieren?

Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schubert,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de. Mit der Gesundheitsreform ist eine Pflichtversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen worden. Auch die privaten Krankenversicherungen sind mit dem Basistarif verpflichtet, ihre ehemaligen Mitglieder wieder aufzunehmen, die wegen Zahlungsschwierigkeiten ihre Prämien nicht mehr zahlen konnten. So haben auch die Bürgerinnen und Bürger, die sich (meist aus Kostengründen in jungen Jahren) für die private Krankenversicherung entschieden hatten, wieder eine Möglichkeit, Krankenversicherungsschutz zu erhalten. Die Höchstprämie des Basistarifs der privaten Krankenversicherung liegt bei knapp 570 Euro im Monat. Die privaten Krankenversicherer müssen diesen Betrag für Hilfsbedürftige (ALG II-Bezieher) jedoch auf 285 Euro halbieren. Als Zuschuss vom Jobcenter kommen knapp 130 Euro. Das heißt die Hartz-IV-Empfänger müssen maximal 155 Euro selbst bezahlen. Derzeit wird diskutiert, ob das Existenzminimum des ALG II-Satzes angegriffen werden darf. Es wird geprüft, wie eventuell entstehenden Problemen abgeholfen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal