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Antje Blumenthal
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Frage von Klaus- Peter S. •

Frage an Antje Blumenthal von Klaus- Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

auch Sie haben am 25.09.08 g e g e n die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gestimmt. Die Einführung der neuen Pendlerpauschale war nicht nur gegen den Geldbeutel der Arbeitnehmer gerichtet, sondern dazu auch noch verfassungswidrig. Hat Sie der Spruch aus Karlsruhe überrascht? Sind Sie nicht der Ansicht, dass Politiker wenigstens offensichtliche Verstöße gegen die Verfassung selbst erkennen müßten, bevor sie bei der Abstimmung gegen die Interessen der Bürger stimmen? Wie stehen unsere Volksvertreter nach dieser wiederholten Belehrung aus Karsruhe vor dem Volk dar.
Woran liegt es aus Ihrer Sicht, dass die Politiker immmer häufiger Nachhilfeunterricht vom Bundesverfassungsgericht benötigen?
Fehlt die Kompetenz oder die Sorgfalt? Ein weiterer Verfassungsbruch dürfte das neue Erbschaftsgesetz sein. Wie ist Ihre jetzige Auffassung dazu. Sie stimmten im Bundestag für die entsprechende Einführung. Haben Sie mittlerweile Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit?

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Dezember 2008 bei abgeordnetenwatch.de, in der Sie auf die Pendlerpauschale und das Erbschaftssteuergesetz Bezug nehmen.

Die Änderungen bei der Pendlerpauschale hat die Große Koalition im Jahr 2006 im Rahmen des Sanierungsprogramms für den Bundeshaushalt beschlossen. Bei dem Sanierungsprogramm handelt es sich um ein Maßnahmenpaket, das Wachstum und Beschäftigung fördern soll und durchaus notwendig war. Ein Detailpunkt des Sanierungsprogramms waren dabei die Änderungen bei der Pendlerpauschale. Seit dem 1. Januar 2007 gilt eine eingeschränkte Entfernungspauschale, bei der die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr vollständig ab dem 1. Kilometer, sondern nur noch für Fernpendler ab einer Entfernung von 21 Kilometern steuerlich absetzbar sind.

Der Bundestag hat vor wenigen Tagen das Jahressteuergesetz 2009 beschlossen, das sämtliche Neuregelungen für das Jahr 2009 enthält. Da dies vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschah, ist in diesem Gesetz keine Neuregelung der Pendlerpauschale enthalten. Somit gilt die ursprüngliche Regelung, bei der der Arbeitsweg vom 1. Kilometer an eine steuerliche Berücksichtigung findet, auch für das kommende Jahr. In Ihrem zweiten Punkt sprechen Sie die Reform der Erbschaftssteuer an. Diese ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Besteuerung von Erbschaften als verfassungswidrig eingestuft hat. Bisher gilt für Immobilienvermögen eine sehr uneinheitliche Erbschaftsteuer, die oft deutlich niedriger ausfällt als für Bargeld oder Wertpapiere.

Die große Koalition hat sich für eine mittelstands- und familienfreundliche Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts entschieden.

So kann auch in Zukunft Eigentum in den meisten Fällen ohne Erbschaftsteuerbelastungen von Generation zu Generation übertragen werden. Soweit es zu einer Erbschaftsteuerbelastung kommt, wird sie so moderat sein, dass das Familienvermögen erhalten bleibt. Insbesondere mittelständische Unternehmen können Arbeitsplätze erhalten und Investitionen tätigen.

Ebenfalls haben wir erreicht, dass Unternehmen künftig auf die nächste Generation übertragen werden können, ohne dass in die Substanz des Unternehmens eingegriffen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Damit steuern wir einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei.

Ich hoffe Ihnen mit diesem Schreiben Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal