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Antje Blumenthal
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Frage von Maren K. •

Frage an Antje Blumenthal von Maren K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Blumenthal!

Mit Interesse habe ich die Antwort auf die Frage bezüglich des Hungerstreiks der Contergangopfer in Bergisch-Gladbach gelesen.
Hierzu möchte ich eine Anmerkung machen:
Es ist richtig, dass wir Conterganopfer durch den in das Stiftungsgesetz eingeflossenen Vergleich keine juristischen Ansprüche mehr gegenüber der Firma Grünenthal haben. Damals dachte man auch daran, dass wir einmal 50 Jahre alt werden - wiewohl die zu erwartenden Folgeschäden bekannt waren und Prof. Marquardt bereits 1968 Prävention forderte!
Ein Vertreter des BMFSJS die Hungerstreikenden hatte bereits in der ersten Woche der Aktion besucht. Allerdings erfolgte neben der platten Aufforderung zur Aufgabe der Hinweis (sinngemäß): "Sie sind doch selber Schuld an Ihren Folgeschäden! Hätte Sie sich früher nicht so angestrengt um Selbstständigkeit bemüht, würde es Ihnen heute besser gehen!"
- Wie stehen Sie zu einem solchen Affront?

Sie betonen, die bisherige Erhöhung des monatlichen Opfergeldes und die in Aussicht gestellten 50 Millionen der Firma Grünenthal seien ein Anfang und weitere Verbesserungen seien in Planung.
- Wie sehen denn die weiteren Bemühungen der Bundesregierung unter Federführung des BMFSJS aus?
Wir, die Betroffenen, erfahren nur gerüchteweise kleine Details. Dies gilt auch für die in den dem Bundesverband der Contergangeschädigten zusammengeschlossenen Mitgliedsverbänden. Momentan haben viele Conterganopfer das Gefühl, dass wieder über ihre Köpfe hin entschieden wird. Besonders vor dem Hintergrund der Zahlungen im europäischen Ausland sind wir in der BRD doch deutlich benachteiligt.
Sie reden von möglicherweise 100 Millionen die aus der Conterganstiftung und der "freiwilligen" Zahlung von Grünenthal in jährichen Einmalzahlungen "zur freien Verfügung" ausgeschüttet werden könnten.
- Stimmt es, dass ein zeitlicher Rahmen von 35 Jahren geplant ist?
Das würde im Durchschnitt ca. 1060 € pro Conterganopfer bedeuten!
Soll das alles sein?

Mit freundlichem Gruß
Maren Kühlen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kühlen,

wir, die Mitglieder des Deutschen Bundestages und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begegnen der Lebensleistung der contergangeschädigten Menschen mit hoher Anerkennung und größtem Respekt. Uns ist bewusst, dass immer mehr Betroffene unter Folge- und Spätschäden leiden und dadurch ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit gefährdet sind. Als zuständige Berichterstatterin für meine Fraktion zu diesem Thema stehe ich in ständigem Kontakt mit vielen contergangeschädigten Menschen, um einen genauen Einblick in ihre Situation zu erlangen.
Wie sie bereits wissen, hat der Deutsche Bundestag – auf Initiative der beiden Geschäftsführenden Vorstände von Unions- und SPD-Bundestagsfraktion – die Entschädigungsleistungen für Contergangeschädigte ab dem 1.7.2008 verdoppelt, um die Folgeschäden abmildern zu können.
Obwohl durch den 1971 zwischen den Eltern der Contergangeschädigten, der Firma Grünenthal und der Bundesregierung geschlossenen Vergleich (Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung mit Stifterkapital der Firma Grünenthal [100 Mio. DM zuzüglich Zinsen] und des Bundeshaushalts [100 Mio. DM]) jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma Grünenthal ausgeschlossen ist, sind die Eigentümer bereit, sich an weiteren Verbesserungen für die Situation der contergangeschädigten Menschen zu beteiligen.
Daher wurden gemeinsam von Vertretern der Unionsfraktion, Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Firma Grünenthal und Vertretern des Bundesverbands der Contergangeschädigten weitere Fortschritte angestoßen: Die Firma Grünenthal hat sich bereit erklärt, 50 Mio. Euro in einen Fonds einzuzahlen; mit einer Gesetzesänderung will der Bund aus Mitteln der Conterganstiftung die gleiche Summe dazugeben. Aus diesem Geldbetrag soll dann den contergangeschädigten Menschen ab 2009 jährlich einmal eine Summe zur freien Verfügung ausgezahlt werden. Die Höhe der Einmalzahlung wird sich an der Höhe der Schädigung bemessen, der zeitliche Rahmen wird in der geplanten Gesetzesänderung festgelegt.
Momentan erarbeiten wir einen überfraktionellen Antrag, der die Bundesregierung auffordern wird, Forschungsprojekte zu den Spätfolgen der Schädigung zu initiieren. Außerdem entwickelt eine interministerielle Arbeitsgruppe Vorschläge zur Verbesserung der Kostenübernahme von Behandlungen bei Conterganschäden durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium versucht, durch Gespräche mit den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens sicherzustellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben. Zusätzlich zu diesen Leistungen stehen den Betroffenen Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern IX, XI und XII zur Verfügung. Diese beinhalten Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, gewähren Mittel aus der Pflegeversicherung und andere Sozialleistungen.
Meiner Meinung nach setzen wir uns so – Schritt für Schritt – dafür ein, den Bedürfnissen der contergangeschädigten Menschen gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal