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Antje Blumenthal
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Frage von Bernhard Q. •

Frage an Antje Blumenthal von Bernhard Q. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Antje Blumenthal,

in Bergisch-Gladbach findet zurzeit ein Hungersteik von Contergangeschädigten für bessere Lebensbedingungen statt ( www.conterganhungerstreik.de ). Bisher haben sich weder Die Regierung, noch Vertreter der Firma Grünenthal zu einem Gespräch bereiterklärt.

Die derzeit gezahlten Renten reichen bei Weitem nicht aus, um allein die durch Contergan entstehenden Kosten zu decken. Eine Entschädigung für die zu ertragenden Schmerzen und Beeintächtigungen haben wir bisher eigentlich noch gar nicht erhalten.

Ich denke, es ist endlich an der Zeit, dass uns gerechte und angemessene Leistungen gezahlt werden. Damit könnten wir, zumindest finanziell gesehen, ein Leben führen, wie wir es ohne die von Grünenthal aufgezwungene Behinderung täten.

Ich bitte um Stellungnahme, wie Sie zum Problem der Contergangeschädigten stehen und wie Sie das Verhalten der Firma Grünenthal bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Quiel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Quiel,

ich begrüße die Entscheidung von Frau Nuding, Frau Higasi und Herrn Nuding ihren Hungerstreik zu unterbrechen. Wir sind uns bewusst, dass immer mehr contergangeschädigte Menschen unter Folge- und Spätschäden leiden und dadurch ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit gefährdet sind. Trotzdem ist es wichtig in einen Dialog ohne Druck zu treten, um ihre Bedarfe zu ermitteln.

Als zuständige Berichterstatterin für meine Fraktion zu diesem Thema stehe ich in ständigem Kontakt mit vielen Betroffenen und führe mit ihnen Gespräche, um einen genauen Einblick in ihre Situation zu erlangen. Wie Sie bereits wissen, hat der Deutsche Bundestag – auf Initiative der beiden Geschäftsführenden Vorstände von Unions- und SPD-Bundestagsfraktion – die Entschädigungsleistungen für Contergangeschädigte ab dem 1.7.2008 verdoppelt, das heißt der Höchstsatz von 545 Euro wurde auf 1090 Euro angehoben. Obwohl durch den 1971 zwischen den Eltern der Contergangeschädigten, der Firma Grünenthal und der Bundesregierung geschlossenen Vergleich (Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung mit Stifterkapital der Firma Grünenthal [100 Mio. DM zuzüglich Zinsen] und des Bundeshaushalts [100 Mio. DM]) jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma Grünenthal ausgeschlossen ist, sind die Eigentümer bereit, sich an weiteren Verbesserungen für die Situation der contergangeschädigten Menschen zu beteiligen.

Daher wurden gemeinsam von Vertretern der Unionsfraktion, Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Firma Grünenthal und Vertretern des Bundesverbands der Contergangeschädigten weitere Fortschritte angestoßen: Die Firma Grünenthal hat sich bereit erklärt, 50 Mio. Euro in einen Fonds einzuzahlen; mit einer Gesetzesänderung will der Bund aus Mitteln der Conterganstiftung die gleiche Summe dazugeben. Aus diesem Geldbetrag soll dann den contergangeschädigten Menschen ab 2009 jährlich einmal eine Summe zur freien Verfügung ausgezahlt werden, um so Spätfolgen der Schädigung zu mildern. Die Höhe der Einmalzahlung wird sich an der Höhe der Schädigung bemessen.

Darüber hinaus wird der Deutsche Bundestag in einem überfraktionellen Antrag die Bundesregierung auffordern, Forschungsprojekte zu den Spätfolgen der Schädigung zu initiieren. Außerdem arbeitet eine interministerielle Arbeitsgruppe an Vorschlägen zur Verbesserung der Kostenübernahme von Behandlungen bei Conterganschäden durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium versucht, durch Gespräche mit den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens sicherzustellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben. Meiner Meinung nach haben wir so – Schritt für Schritt - einen Fortschritt für die contergangeschädigten Menschen erreicht und werden uns auch weiterhin bemühen, ihnen zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal