Frage an Antje Blumenthal von Irmgard T. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Blumenthal!
Mir geistert schon seit längerer Zeit die Frage im Kopf herrum, wieso man nicht z.B. ein Steuer- gesetz erlassen kann was besagt das bis zu einem gewissen Bruttoeinkommen keinerlei Steuern fällig werden unabhängig von der Steuer- klasse. Warum hat man uns Kleinen z.B. gerade mal 1% Steuern gesenkt und denen die viel ver- dienen kriegten 3% Senkung? Also für mich hat es sich in keinster Weise bemerkbar gemacht denn seit dem 01.07.05 habe ich über 5 Euro weniger im Monat. Und 5 Euro sind für Kleinver- diener wie ich es bin schon eine Menge Geld. D.h. davon könnte ich mir schon drei Fahrten zu meinem Arbeitsplatz leisten, oder 2 Schachteln Billige Zigaretten, oder einen Pott Margarine plus Brot also es kann nicht sein das uns immer mehr weggenommen wird. Was z.B. will Fr. Merkel im Falle eines Sieges der CDU oder Kanzlerin für die Kleinen tun? Auch H4 ist in keinster Weise human, da wurden einfach alle in einen Topf geworfen ob die nun vorher jahrzehntelang gearbeitet hatten oder nicht egal. Warum wird man als Ehegatte/in auch noch mit H4 bestraft wenn der Partner arbeitslos ist was wird dagegen unternommen? Denn ich finde es nicht richtig, das der Verdienst einer Ehefrau zum größten Teil mit in die Anrechnung fließt und man eigentlich völlig umsonst arbeiten geht. Denn man geht dann ja arbeiten um den Lebensstandart ein bißchen aufrecht zu erhalten und nicht um dann durch H4 völlig aus der Bahn zu rutschen. D.h. Strom soll ja nicht zum Bedarf gehören???????? Wieso ist Strom nicht wichtig? Anderweitige Zahlungs- verpflichtungen die vorher mit AHLI gerade eben noch möglich waren können nicht mehr getätigt werden was zur Folge hat das einem das Ge- richt irgendwann auf die Füße tritt usw. was z.B. will die CDU oder Fr. Merkel daran verbessern?
Sehr geehrte Frau Tesch,
herzlichen Dank für Ihre Fragen auf www.kandidatenwatch.de
Zum steuerfreien Einkommen:
Eine Einkommensgrenze bis zu der keine Steuern gezahlt werden gibt es bereits. Sie beträgt nach geltendem Recht 7664 € für Erwachsene und 5808 € für Kinder. Die Union will den Freibetrag auf 8000 Euro pro Person erhöhen, so dass eine Familie mit 2 Kindern zukünftig bis zu einem Einkommen von 32.000 Euro keine Steuern zahlt. Zusammen mit anderen Pauschalbeträgen wie der Werbungskostenpauschale würde eine Familie mit 2 Kindern erst ab 38.200 Euro Einkommen Steuern zahlen.
Zur Senkung von Steuersätzen:
Spitzenverdiener transferieren ihr Geld oft ins Ausland, beziehungsweise profitieren massiv von Steuerschlupflöchern jeder Art. Auch Ihnen sind wahrscheinlich Berichte darüber bekannt, wie es mit Hilfe des komplizierten deutschen Steuerrechts Spitzenverdienern immer wieder gelingt, sich arm zu rechnen. Die Senkung der Steuersätze muss nach Meinung der Union mit der Streichung von Ausnahmen Hand in Hand gehen, so dass für Spitzenverdiener zwar formal niedrigere Steuersätze gelten – diese aber auch wirklich bezahlt werden. Die Senkung der Steuersätze für kleinere Einkommen kommt diesem Personenkreis zumeist ungeschmälert zu Gute, weil sie bisher nicht von Steuerschlupflöchern profitiert hatten.
Zu Hartz IV:
Sie beschweren sich, dass, wenn ein Ehepartner arbeitslos ist, das Einkommen des Partners auf Hartz IV angerechnet wird, so dass sich das Arbeiten kaum noch lohnt. Für diese Argumentation habe ich kein Verständnis, denn Ehepartner sollten sich doch in guten wie in schlechten Zeiten unterstützen. Warum soll der Staat einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger unterstützen, wenn dessen Ehefrau gut verdient? Sozialleistungen werden von Steuergeldern bezahlt: Wer noch höhere Sozialleistungen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass dafür Steuern erhöht werden müssen.
Das Geld für Strom ist in den Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II enthalten, in die Berechnung von dessen Höhe diese Ausgabe auch eingeflossen ist. Eine extra Übernahme wie bei Miete und anderen Mietnebenkosten ist nicht vorgesehen.
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für die Aufnahme einer Beschäftigung werden mit dem Freibetragsneuregelungsgesetz von 2005 im Bereich bis 400 € nochmals verbessert. Künftig (ab Oktober 2005) gibt es einen Grundfreibetrag von 100 € sowie einen Freibetrag von 20% für das die 100 € übersteigende Einkommen bis zu einem Hinzuverdienst von 800 € und einen weiteren Freibetrag von 10% auf das Einkommen oberhalb von 800 €. Damit lohnt es sich auch als Arbeitslosengeld II-Empfänger die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung oder einer Teilzeitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal