Frage an Antje Blumenthal von Andre K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
eine Anmerkung zu Ihrer Antwort auf die Frage von rby. Meiner Meinung nach unterliegen Sie hier einem Denkfehler, denn viele Famileine, gerade in unserem Stadtteil haben nur einen Verdiener in der Familie und dann sieht die Rechnung schon ganz anders aus. Ein Verdiener zahlt ca 155 Euro, Kinder und Frau sind mitversichert. Nach dem neune Modell der CDU zahlen die Familie 218 Euro also 63 Euro per Monat mehr, was für eine vierköpfige Familie sehr viel ist. Desweiteren ist es ja nicht richtig, dass Kinder beitragsfrei sind, es ist nur so dass die Beiträge von Steuerzahler übernommen werden. desweitern fallen aus dem zu erwartenden Paket Angebot der Krankenkassefür 109 Euro , viele Dinge heraus, die heute niocht enthalten sind. Und dann sind Kinder nur "beitragsfrei" bis zum 18 . Lebensjahr und was wird dann mit den Beiträgen, wenn die Kinder noch in der Ausbildung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Keßler
Lieber Herr Keßler,
mit der Einführung der solidarischen Gesundheitsprämie wird der Bürger in keinem Fall mehr als 7% ihres Bruttohaushalteinkommens als Gesundheitsprämie zahlen, ihm entstehen keinerlei zusätzliche Belastungen. Die in ihrem Beispiel angeführte Familie mit einem Verdienst von 2.000 EUR pro Monat würde nach unserem Vorschlag 140 EUR zahlen, was gegenüber der von ihnen angeführten Zahl von 155 EUR eine Ersparnis von 15 EUR ist. Dieser Betrag ist unabhängig von der Zahl der Kinder, da diese beitragsfrei mitversichert sind. Wie sie richtig anmerken werden die hierdurch entstehenden Kosten aus Steuermittel gezahlt. Diese Steuermittel werden aber in einem weit höheren Maß von Vielverdienern als von Geringverdienern aufgebracht. Wer viel verdient zahlt auch viel Steuern. Das System wird von den starken Schultern getragen, nicht mehr von den Schwachen.
Für Beitragszahlungen von jungen Erwachsenen über 18 Jahren gilt dieselbe Obergrenze von 7 % wie für alle Bürger. Wir möchten Jugendlichen in der Ausbildung nicht belasten.
Dasselbe gilt im Übrigen auch für Rentner. Hier ist das Bemessungskriterium für die Höhe der Gesundheitsprämie die Rente. Bei einer Rente von 700 EUR und keinen Zusatzeinkünften beträgt die Gesundheitsprämie 49 EUR. Der Differenzbetrag wird automatisch an die Krankenkasse entrichtet.
Gerade die Familien, die Auszubildenden und die Rentner sollen durch das Gesundheitssystem nicht weiter belastet werden.
Herzlichen Dank für ihre Frage
Ihre
Antje Blumenthal