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Antje Blumenthal
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Frage von Monika S. •

Frage an Antje Blumenthal von Monika S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Blumenthal, in einem wesentlichen Punkt Ihrer Antwort an Herrn Helmut Schibath, vom 09.09.08, muss ich Ihnen widersprechen.
Die russische Anerkennung Südossetiens entspricht sehrwohl geltendem Völkerrecht, wie Sie leicht nachprüfen können.
Wenn dies auch auf Kritik bestimmter Länder stößt, so ist es dennoch leider völkerrechtskonform.
Auch sollte klar gestellt sein, dass Sakaschwilis Bombardements, auch mit Streubomben, gegen die Bevölkerung nicht "problemartisch" ist, wie Sie schreiben, sondern verbrecherisch. Die russische Reaktion sollten wir aus Sicht der Opfer vor Ort bewerten. Wer unserer Politiker war denn dort und hat mit den Opfern direkt gesprochen?
So wie die Amerikaner 1960 sich absolut zu recht nicht mit russicher Atombedrohung auf Kuba abfinden durften, so wollen auch die Russen sich nicht von der Nato "einkreisen" lassen.
Wie Politik manipulieren kann, hat uns der Dokumentarfilm Fahrenheit 9/11 gezeigt, der von keinem amerikanischen Gericht als falsch und unzutreffend bewertet wurde.
Frau Blumenthal,
was denken Sie ist der Unterschied, aus der Seite der Betroffenen betrachtet, zwischen russischer Raketenstationierung auf Kuba 1961 und amerikanischer Stationierung heute rund um Russland?

Mit freundlichem Gruß
Dr. Monika Seidel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Seidel,

auf Ihr Anliegen vom 10.09. möchte ich Ihnen gerne antworten.

Der Einsatz von Streubomben, von russischer und georgischer Seite, ist, wie Sie völlig zu Recht bemerken, verboten und verletzt Völkerrecht. Der stellvertretende georgische Außenminister Kalandadze hat dies auch bestätigt.
Nun werden wir abwarten müssen, ob beide Seiten den Sechs-Punkte-Friedensplan vom 12. August vollständig umsetzen werden.

Der Aufbau eines Raketenabwehrsystems von den USA ist geplant, um den terroristischen Gefahren des 21. Jahrhunderts zu begegnen. Polen und die USA haben soeben einen Vertrag über dieses System unterzeichnet. Mit Tschechien wurde bereits Anfang Juli ein Vertrag über die Stationierung eines dazugehörenden Radarsystems abgeschlossen. Damit möchte die USA ihre Defensivsysteme effektiver ausbauen. Die Stationierung von zehn Abfangraketen in Polen und des Radarsystems in der Tschechischen Republik bilden daher ein reines Verteidigungssystem, das gegen Niemanden gerichtet ist, sondern abgeschossene Raketen abfangen soll.

Wie Sie bereits richtig ausgeführt haben, handelte es sich dagegen bei den im Mai 1962 auf Kuba stationierten Raketen der UdSSR um SS-4 Mittelstreckenraketen, die mit Atomsprengköpfen bestückt werden konnten; d.h. um Angriffsraketen. Aggressive Maßnahmen sind jedoch von einem Defensivsystem, wie dem in Polen und Tschechien nicht zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal