Frage an Antje Blumenthal von Guenther H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Blumenthal
Sie meinen: Wer wie ich aus dem öffentlichen Dienst kommt, für den ist solch eine Diätenerhöhung ganz normal!
Frau Blumenthal ich habe da mal eine Frage:
Ich komme auch aus dem öffentlichen Dienst und habe in meiner 45 jährigen Dienstzeit noch nie eine Besoldungserhöhung von 16 % bekommen.
Ich habe in den ersten 10 Dienstjahren je Jahr 2 % meines Gehaltes Brutto und vollversteuert als Pensionsversprechen bekommen.
Ich habe dafür 7% meines Gehaltes eingezahlt (Siehe Urteil des BVVG), das Geld haben
die Politiker für andere Zwecke verschleudert.
Ich habe 45 Jahre dafür arbeiten müssen – als Techniker – um eine Pension zu bekommen, die Sie sich ohne zu zahlen für 4 Jahre Bundestag verordnet haben.
Wann endlich werden die Pensionen der Politiker auch dem öffentlichen Dienst angepasst.
Bitte kommen Sie nicht immer wieder mit dem Argument: Wir haben ordentliche Arbeit geleistet.
Das habe andere auch.
Ich wuerden von Ihnen gerne wissen, wann Sie das Gesetz zur Aenderung der Abgeordnetenpensionen einbringen werden.
Mit zornigen Grüssen
Sehr geehrter Herr Heyn,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Mai 2008. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, sie über die genauen Inhalte der Änderung des Abgeordnetengesetzes und der darin enthaltenen Anhebung der Abgeordnetenentschädigung zu informieren.
In § 11 Abs 1. des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages seit dem Jahre 1995 festgeschrieben. Diese orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürger-meistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6), sowie von Richtern an Bundesgerichten (Besoldungsgruppe R6). Die Besoldungsordnungen B und R beinhalten die Besoldungsgruppen von Spitzenbeamten bzw. Richtern und Staatsanwälten in Deutschland.
Zum 1. Januar 2008 soll zunächst das Grundgehalt um 50 Euro angehoben und die Bezüge rückwirkend um 3,1 Prozent erhöht werden. Die zweite Erhöhung erfolgt dann zum 1. Januar 2009 (um 2,8%). Mit dieser Initiative wird die Besoldung der Beamten, an den bereits im März vereinbarten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst angeglichen. Die Grundlage hierfür bildet § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes und § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes. Dieser sieht vor, die Bezüge der Beamten und Richter des Bundes an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Anzumerken ist, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 € erhalten. Die An-passung der Abgeordnetenentschädigung tritt mit einjähriger Verzögerung in Kraft (2009/2010).
Es ist mir natürlich bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird. Die gestaffelte Anhebung der Diäten, welche bereits im Jahre 1995 beschlossen und bis dato noch nicht umgesetzt wurde, musste nun erfolgen. Ein erneutes Verschieben dieses Beschlusses hätte das Problem nicht gelöst und wir hätten die gleiche Diskussion in den Jahren 2010 und 2011 wieder führen müssen. Da wir Abgeordneten seit den 70er Jahren dazu verpflichtet sind selbst über unsere Besoldung zu entscheiden, wurde eine gerechte und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Lösung angestrebt. Mit der Angleichung an die jeweiligen Besoldungsgruppen des öffentlichen Dienstes ist letztendlich der Versuch unternommen worden, sich an einer fairen und äquivalenten Bezugsgröße zu orientieren. Im Gegensatz zu Bürgermeistern und Landräten erhalten wir jedoch weder Zulagen, noch das 13. Monatsgehalt.
Lassen sie mich abschließend festhalten, dass ich Ihren Unmut diesbezüglich durchaus verstehen kann und hoffe nun durch dieses Schreiben für ein wenig Klarheit gesorgt zu haben.
Mit herzlichen Grüßen,
Antje Blumenthal