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Frage von Bernd M. •

Frage an Antje Blumenthal von Bernd M. bezüglich Innere Sicherheit

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen muß die neue Bundesregierung im Bereich der ausufernden Zwangsprostitution ergreifen? Was ist da in letzten Jahren schief gelaufen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage.

Das geltende Recht schützt die Opfer von Menschenhandelsdelikten nicht ausreichend gegen sexuellen Missbrauch und Zwangsprostitution. Die Organisierte Kriminalität agiert zunehmend grenzüberschreitend und international. Sie nutzt die Möglichkeiten modernster Kommunikationsmittel. Nur ein hartes Durchgreifen gegen alle Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität, zu denen Zwangsprostitution und Menschenhandel gehören, kann zum Erfolg führen.

Daher hat die Union bereits im April dieses Jahres einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Drs. 15/5326), der im Wesentlichen drei Neuerungen für eine effektivere Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution fordert:

Dazu zählt besonders die Einführung neuer Tatbestände gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern. Bisher bleibt beispielsweise die Ahndung der Freier bei Zwangsprostitution aus.

Außerdem plant die Union die Einführung der Kronzeugenregelung bei Menschenhandelsdelikten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Strukturen, in denen sich die zwangsprostituierten Frauen befinden, aufgebrochen werden.

Darüber hinaus plädiert die Union für die Möglichkeit einer umfassenden Telefonüberwachung, die bisher nur bei Verbrechenstatbeständen zulässig ist. Wir fordern die Ausweitung dieser Möglichkeit auf alle Straftaten des Menschenhandels.

Mit dem Prostitutionsgesetz von 2001 sind Lücken im straf- und strafverfahrensrechtlichen Instrumentarium der Strafverfolgungsbehörden aufgetretenen.

Die Beseitigung dieser wird einer umfassenden Revision der straf- und zivilrechtlichen Regelungen des Prostitutionsgesetzes in einem gesonderten Gesetzentwurf vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Antje Blumenthal