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Antje Blumenthal
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Frage von Günther P. •

Frage an Antje Blumenthal von Günther P. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Blumenthal,

wir kennen uns aus unser gemeinsamen Zeit in der Steuerverwaltung der FHH (ich hieß damals Ebernickel).

Langsam aber sicher komme ich nun in das Rentenalter und stelle fest, dass am Ende des Geldes noch zuviel Monat übrig ist.

Und dieses liegt u.A. auch an den ständig steigenden Kosten für Energie.

Diese Kosten sind aber Kosten des täglichen Bedarfs. Das UStG sieht für die Kosten des täglichen Bedarfs den ermäßigten Steuersatz von 7% vor.

Warum nicht für die Energiekosten?

Ich frage Sie: Was hat Ihre Fraktion bis jetzt getan, um eine Gesetzesinitiative in diese Richtung zu ergreifen ?

Wenn bis jetzt von Ihrer Fraktion in diese Richtung nichts unternommen wurde, wäre ich Ihnen für eine detaillierte Begründung dankbar.

Günther Plate (Ebernickel)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Plate,

vielen Dank für Ihre Frage bei www.abgeordnetenwatch.de.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Umsatzsteuersätze, den allgemeinen von 19% für die meisten Leistungen und den ermäßigten Steuersatz von 7% für z.B. Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitschriften, bestimmte Kunstgegenstände und Leitungswasser. Nach dieser Einordnung unterliegen Energiekosten, wie Sie richtig feststellten, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz.

Die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Umsatzsteuerermäßigungen geht zurück auf das Jahr 1968. Bei der Einführung des Umsatzsteuersystems zum 1. Januar 1968 hat der Gesetzgeber nach eingehenden Beratungen ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens entwickelt. Danach steht den Vergünstigungen durch Steuerbefreiung und Steuerermäßigungen die Besteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz gegenüber.

In die Überlegungen einzubeziehen ist die Tatsache, dass die mögliche Weitergabe einer Steuerersparnis an die Verbraucher von staatlicher Seite grundsätzlich nicht sichergestellt werden kann. Es besteht somit kein zwingender Automatismus zwischen einer Senkung der Umsatzsteuer und deren Weitergabe an den Verbraucher. Der Preis für einzelne Produkte wird letztlich am Markt bestimmt.

Die Komplexität einer möglichen Absenkung der Umsatzsteuer zeigt auch der Erfahrungsbericht der Europäischen Kommission vom 2. Juni 2003 zu den ermäßigten Umsatzsteuersätzen auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen wie etwa häusliche Pflege, Friseurdienste oder Renovierungsarbeiten (KOM (2003) 309 endg.). Der erwünschte Erfolg einer vollständigen Übertragung der Mehrwertsteuerermäßigung auf die Verbraucherpreise ließ sich hier nicht nachweisen. Auch wenn die hier angesprochenen Bereiche mit dem Energiemarkt sicher nicht unmittelbar vergleichbar sind, zeigt dieses Ergebnis jedoch anschaulich, dass es in einem freien Markt keinen zwingenden Zusammenhang zwischen Umsatzsteuersenkung und Übertragung der Ermäßigung auf den Verbraucher gibt.

Gleichwohl verstehe ich ihre Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der monatlichen Energiekosten. Bitte seien Sie sich aber auch ihrer Macht als Verbraucher bewusst, indem Sie sich zum Beispiel gegen Strompreiserhöhungen wehren! Die Entwicklung der Strompreise im vergangenen Jahr belastete die privaten Haushalte immens. Deshalb ist es unser Ziel, dem Wettbewerb auf den Strommärkten eine größere Dynamik zu verleihen. Mit der GWB-Novelle, der Kraftnetzanschlussverordnung sowie der Anreizregulierung hat die Regierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das den Wettbewerb auf den Strommärkten stärken soll. Als aktive Verbraucher beeinflussen Sie durch ihr Verhalten den Wettbewerb aber wesentlich schneller. Vergleichen Sie Stromtarife und wechseln Sie zu dem günstigeren Anbieter. So können Sie helfen, den Wettbewerb auf dem Strommarkt richtig anzukurbeln, denn ein funktionierender Wettbewerb ist der beste Garant für günstige Preise.

Bereits seit mehreren Jahren können private Haushalte den Stromversorger wechseln. Bislang machen aber nur 5% von diesem Recht zum Wechsel Gebrauch. Die Wechselbedingungen hat die Bundesregierung durch die Verordnung zur Grundversorgung entschieden verbessert. Bürokratische Hürden wurden abgebaut und der rasche Wechsel des Anbieters erleichtert. Die Kündigungsfrist wurde von einem Jahr auf einen Monat verkürzt. Gleichwohl bedanke ich mich bei ihnen für die kritische Anregung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird eine mögliche Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Katalogs der Leistungen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, nicht aus den Augen verlieren und bei sich bietender Gelegenheit gewissenhaft prüfen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an mein Büro in Berlin oder Hamburg.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal