Frage an Antje Blumenthal von Erich O. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Blumenthal.
Auf Grund des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 I 2 GG ist das USt Gesetz (für Endverbraucher die MwSt) ist das USt Gesetz sowie die ESt-Bescheide seit seiner Einführung nichtig. Entsprechend dem Grundgesetz betrifft es das GESETZ und nicht einzelne Paragraphen, wie behauptet wird, wenn Anträge auf Nichtigkeit der ESt-Bescheide und USt-Bescheide seit 2002 erhoben werden.
Anträge und Widersprüche werden so lange abschlägig beschieden, bis der Bürger aufgeben MUSS, weil (verzeihen Sie, doch anders kann ich es nciht verstehen) er sich das Recht im Sinne dessen was nach GG Recht ist, nicht kaufen kann.
Die Finanzämter verweigern sich, mit der Begründung, dass es kein Urteil des BVerG dazu gibt. Doch auf Grund der Nichtigkeit des UStG wegen des Verstoßes gegen Art. 19 I 2 GG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG darf das BverfG nicht angerufen werden, weil die Antwort bereits mit Verfassungsgeberischer Gesetzeskraft feststeht.
Der Fakt der Nichtigkeit ist den Finanzbehörden durchaus bekannt.
Der Bürger wird hier mit einem nichtigen Gesetz praktisch bestohlen. Politik, Finanzbehörden und -gerichte aber handeln nach dem Grundsatz: Das haben wir immer so gemacht und das machen wir auch weiter so.
Wenn ich einer Person etwas vorspiele, um ihr damit Geld abzunehmen, dann betrüge ich und werde bestraft.
FAKT: USt / MwSt Gesetz und damit auch die ESt Bescheide seit 2002 sind gemäß GG NULL und NICHTIG.
FAKT: Die Finanzämter wissen das, ziehen diese Steuer aber sogar unter Anwendung von Drohungen ein.
FAKT: Rund 50% aller Klagen vor den Finanzgerichen werden aus Kostengründen zurückgezogen, also weil die Kläger die Rechtsprechung und damit die Justiz nicht bezahlen / kaufen können.
FRAGE: Wie bitte soll ein Bürger ohne "Rechtskaufkraft" seine Rechte durchsetzen, wenn er bewußt von Volksvertretern über Behörden und weitere Instiutionen betrogen wird?
Mit freundlichen jGrüßen
Erich Ollnow
Sehr geehrter Herr Ollnow,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Oktober 2007, in der Sie sich gegen die Gesetze der Einkommenssteuer, der Mehrwertsteuer sowie der Umsatzsteuer aussprechen, da sie Ihrer Auffassung nach rechtswidrig sind.
Ich vermag Ihre Auffassung nicht zu teilen. Die von Ihnen genannten Gesetze stimmen mit dem Grundgesetz überein. Dieser Überzeugung sind auch die Gerichte in der Bundesrepublik bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Es bestehen somit keinerlei Zweifel an der Richtigkeit dieser Gesetze.
Auch in der Fachliteratur zu diesem Thema lassen sich derartige Behauptungen nicht finden.
Die Gesetze der Umsatz-, Mehrwert- und Einkommensteuer werden seit Jahrzehnten in Deutschland ohne Beanstandung vollzogen und auch von den entsprechenden Bundesgerichten getragen.
Davon zu sprechen, dass die genannten Steuergesetze rechtswidrig sind, ist somit schlichtweg falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal