Frage an Antje Blumenthal von Mechthildis H. bezüglich Finanzen
Frage an für meine Schwester, sie ist:
- Witwe ohne Witwenrente und Waisenrente mit 2 Kindern im Studium
- Mann früh verstorben - keine 50 Jahre, war freiberuflich
- Selbst voll berufstätig - freiberuflich - schultert alles alleine mit doppeltem Aufwand, da keine Alimentation ihres verstorbenen Ehemannes (weder für sich selbst, noch für die Kinder)
Frage:
Wieso bekommt sie nur den halben Kinderfreibetrag - steuerlich - obwohl sie das Doppelte leistet. (doppelt = alleine das Geld verdienen, alleine die Kinder erziehen, alleingelassen und voll abgezockt)
- Ein verheirateter Mann, der seine Frau zuhause lässt wegen der Kindererziehung - also auch nur 1 Verdiener da ist bekommt den vollen Freibetrag - eine Witwe, die alleine alles meistert (also keinen Partner nur Kindererziehung hat und auch keinen Verdiener) bekommt nur den halben Freibetrag.
Bitte erklären Sie mir die politischen Hintergrundideen dazu.
Schutz der Familie - dieses Argument möchte ich gar nicht dazu hören, weil eine Witwe ungewollt "Restfamilie" ist.
Wie kann man zur Abhilfe dieser Ungerechtigkeit, Ungleichheit eine Verfassungsklage machen?
Oder hält sich der Staat mit seinen Einnahmen an denen schadlos, die keine Lobby haben?
Gruß Heiß
Sehr geehrte Frau Heiß,
herzlichen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.
Jedem Elternteil steht ein Kinderfreibetrag in Höhe von 1824 Euro und ein Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1080 Euro zu. Der volle Kinderfreibetrag von 3.648 € sowie der volle Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung von 2.160 € werden bei einem Elternteil berücksichtigt, wenn der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Insofern handelt es sich sicherlich um ein Missverständnis, dass Ihrer Schwester lediglich ein halber Kinderfreibetrag zustehen soll.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Antje Blumenthal