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Antje Blumenthal
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Frage von Christian S. •

Frage an Antje Blumenthal von Christian S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

ich habe mich in den letzten Monaten intensiv mit der Killerspielproblematik auseinander gesetzt. Gerade in meinem Kollegium (Sek.I an einer Gesamtschule) wird diese Problematik intensiv diskutiert. Wir fühlen uns durch die mangelnde Unterstützung durch die Politik stark verunsichert. Sollten unsere Jugendlichen, die die Zukunft unseres Landes darstellen nicht besser vor Jugendgefährdenden Medien geschützt werden? Wie stehen speziell sie, als Mitglied des Auschusses für familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einem möglichen Verbot von Killerspielen und wie sollte nach ihrer Meinung die Jugend vor Jugendgefährdenden Medien geschützt werden?
Ich würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Christian Schlueter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlueter,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ein überstürztes strafrechtliches Verbot von sogenannten „Killerspielen“ halte ich für wenig effektiv. Zunächst muss der aktuelle Jugendmedienschutz überprüft werden. Deshalb ist auch die Evaluation des geltenden Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut auf Wunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgezogen worden, so dass erste Ergebnisse bereits vorliegen.

Diese Evaluation beinhaltet eine Reihe von Handlungsempfehlungen, denen ich nach einer ersten Analyse durchweg zustimme. Dazu gehören beispielsweise

- die Konkretisierung des gesetzlichen Rahmens selbst (zum Beispiel bzgl. der Kriterien für eine „Beeinträchtigung“ der Jugend, der gesetzlichen Altersabstufung oder der Transparenz und Kooperation der beteiligten Akteure),

- die Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben (z.B. bessere USK-Kennzeichnung, optimiertes Kennzeichnungsverfahren und effektivere Organisation der Selbstkontrolle),

- sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, wobei ich hierzu vor allem eine Stärkung der Medienkompetenz sowohl der Eltern als auch der Jugendlichen zähle.

Momentan befindet sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch in der Abstimmung über die weitere vorgehensweise, wobei wir aber auch noch den endgültigen Evaluationsbericht des Hans-Bredow-Instituts abwarten möchten, der voraussichtlich im September dieses Jahres vorliegen wird.

Auch wenn sogenannte Killerspiele nicht weitergehend strafrechtlich verboten werden, ist es unsere politische Aufgabe, die Inhalte dieser Spiele zu ächten. Es ist kein gesellschaftliches und ethisches annehmbares Ziel, zu töten – auch nicht im Spiel. Neben den Verbots- und Schutzdiskussionen dürfen wir die Stärkung der Medienkompetenz nicht aus den Augen verlieren. Der Umgang mit Medien ist wichtig und kann lehrreich sein. Sowohl Kinder und Jugendliche aber auch ihre Eltern müssen verantwortlichen Medienkonsum lernen. Besonders Eltern müssen dazu das notwendige technische Wissen haben, um mit ihren Kindern Schritt halten zu können.

Eine der größten und fortwährenden Herausforderungen im Jugendschutz wird die auch Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten über Internet und Handy bleiben – dies wird uns noch lange Zeit beschäftigen.

Im Übrigen halte ich das Sofortprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=96812.html ) für einen sehr guten Ansatz. Diesen Ansatz gilt es nun anhand der Ergebnisse der Evaluation durch das Hans-Bredow-Institut zu konkretisieren, zu erweitern und in Gesetzesform zu gießen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt darlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Antje Blumenthal