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Frage von Joachim P. •

Frage an Antje Blumenthal von Joachim P. bezüglich Recht

Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?

Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?

Danke! für die Antwort!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Petrick,

vielen Dank für Ihre Fragen auf kandidatenwatch.de.

Frage:
Sollte der Banken- und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispositionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche) gesetzlich verpflichtet werden?
Antwort:
Kreditinstitute bieten so genannte Dispo-Kredite im Wettbewerb gegen einen Preis in Form eines Zinssatzes an. Der Wettbewerb im Bereich der Kreditinstitute ist ausreichend hoch. Die vergleichsweise hohen Zinssätze für Dispo-Kredite sind bedingt durch hohe
Refinanzierungskosten und Risiken: Die Bank muss das Geld vorhalten und weiß nie, wann der Kunde den Kredit benötigt, erhöht oder zurückzahlt. Ein Zwang zur Offenlegung von Kostenkalkulationen ist mit unserem wirtschaftlichen System nicht vereinbar und gilt auch nicht in anderen Branchen, es sei denn es handelt sich etwa um Monopolanbieter in der Netzinfrastruktur.

Frage:
Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden?
Antwort:
Nein. Eine Bank ist und bleibt kein Wohlfahrtsverband. Ein Dispositionskredit wird von der Bank kurzfristig und ohne große Überprüfung zur Verfügung gestellt – deshalb sind die Zinsen so hoch. Auch wenn ich die Auffassung vertrete, dass die Banken oft zu schnell
damit sind, auch wenig solventen Menschen zu hohe Dispo-Kredite zu gewähren, hat die Konsequenzen letztlich der Kreditnehmer zu tragen. Er muss sich ggf. um eine Umschuldung bemühen. Es empfiehlt sich, Dispositionskredite nicht als eine Ausweitung des zur Verfügung stehenden Geldes zu sehen, sondern vom Dispo-Kredit nur im Einzelfall Gebrauch zu machen, da die Zinsen so hoch sind.

Frage:
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Petrick, leider habe ich diesen Fragekomplex nicht verstanden. Welche Art von Unterhalt meinen Sie – Unterhalt für Ehepartner oder Kinder oder geht es um den Regelsatz vom Arbeitslosengeld II? Mir ist ebenfalls nicht klar, welche Zinszahlungen Sie meinen – oder geht es Ihnen um die Anrechenbarkeit von
Zinseinnahmen? Bitte konkretisieren Sie diesen Fragekomplex noch einmal, damit ich in der Antwort auf Ihr eigentliches Anliegen eingehen kann.

Frage:
Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?
Antwort:
Die Frage: „Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten?“ halte ich durchaus für sinnvoll, denn im Gegensatz zum Fließen der Elbe, ist der Sozialstaat eine Sache, die wir uns hart erarbeitet haben und der Geld kostet, das irgendwo erstmal verdient werden muss. Allerdings bekennen wir uns in der CDU/CSU ganz klar zum Sozialstaat und
zur Sozialen Marktwirtschaft. Jedoch steigt aufgrund der ungünstigen Wirtschaftslage der Anteil der Sozialausgaben in den öffentlichen Haushalten immer weiter an. Die zur Finanzierung der Sozialausgaben aufgenommenen Kredite belasten die Staatsausgaben durch die Zinsen zusätzlich, so dass für sinnvolle Investitionen Geld fehlt. Wenn man
jetzt nicht gegensteuert, wird der Sozialstaat gefährdet: Auch eine Regierung kann nur Geld ausgeben, das ihr zur Verfügung steht. Ich würde deshalb die obige Frage anders stellen: Was müssen wir verändern, damit wir uns den Sozialstaat weiter leisten können und ihn fit fürs einundzwanzigste Jahrhundert machen? Dafür ist es nötig mehr
Arbeitsplätze zu schaffen, weil damit Sozialabgaben gespart und Steuereinnahmen erhöht werden. Den Weg dahin hat die CDU in ihrem Wahlprogramm deutlich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Antje Blumenthal