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Antje Blumenthal
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Frage von Maria S. •

Frage an Antje Blumenthal von Maria S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

ich möchte von Ihnen wissen, wieso sich die Politik immer nur auf die nacheheliche Solidarität der geschiedenen Ehegatten, die das Vertrauen in die Ehe gesetzt haben so stark vertreten werden.

Bin selber Witwe und habe auch eine 18 jährige Ehe hinter mir, aber mir wurde gesagt, ich bin noch jung genug, ich kann selber für mich und mein Kind sorgen.

Da ich nur 25% Witwenrente bekomme und mein Kind noch in Ausbildung steht, bekam ich nach den plötzlichen Tod meines Mannes inklusive Waisenrente 400 Euro Rente, obwohl ich auch nur Hausfrau war und ohne Arbeit.
Das wäre doch christlicher sich besser um die Witwen zu kümmern, als um die Frauen, die nur der Selbstverwirklichung wegen, Kinder und Ehemänner verlassen und nur für immer die Hand aufhalten.

Diese Frauen handeln doch auch nicht christlich, sonst wären sie ja bei ihren Familien. Christlich, da gibt es ja keine Scheidung und somit hebt sich ja dann das christliche auf.

mfg

Maria Singer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Singer,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ihre Einschätzung kann ich jedoch nicht teilen, dass die Politik sich auf die nacheheliche Solidarität konzentriert und nur die geschiedenen Ehegatten vertritt. Ebenfalls denke ich nicht, dass wir die Leistungen der Witwenrente (eine Leistung aus der gemeinschaftlich finanzierten Rentenkasse) mit Ansprüchen aus dem Unterhaltsrecht vergleichen können.

Dass Frauen lediglich aus Gründen der Selbstverwirklichung ihren Ehepartner (und unter Umständen auch Kinder) „verlassen“, kann ich ebenso wenig glauben. Dafür gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher und sicher auch gerechtfertigter Gründe und ich halte solche Entscheidungen durchaus auch für vereinbar mit christlichen Grundsätzen.

Mit dem neuen Unterhaltsrecht versuchen wir aber unter anderem auch, die von Ihnen angebrachte Kritik, einige Frauen würden „für immer die Hand aufhalten“, ernst zu nehmen, in dem die nacheheliche Eigenverantwortung deutlich gestärkt wird. Unter anderem sind folgende Änderungen vorgesehen:

- Der Grundsatz der Eigenverantwortung wird ausdrücklich im Gesetz verankert

- Die Gerichte werden künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen.

- Der in der Ehe erreichte Lebensstandard ist nicht mehr der entscheidende, sondern nur noch einer von mehreren Maßstäben dafür, ob eine Erwerbstätigkeit - und wenn ja, welche - nach der Scheidung wieder aufgenommen werden muss.

Ich hoffe, ich kann Ihre Bedenken dadurch ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Antje Blumenthal