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Frage von Yvonne S. •

Frage an Antje Blumenthal von Yvonne S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Blumenthal

Ich habe die neuen Unterhaltsregelungen gelesen und bin der Meinung, daß auch diese Regelung keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützt. Es werden nach wie vor die Steuervorteile der neuen Familie im Kindesunterhalt einbezogen.

Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie. Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die StklI und durch die erneute Heirat die StklIII,während ich die StklII verlor.Es liegt doch ganz klar auf der Hand,wieso das so ist. Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die StklII und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder. Aber auch die Zweitfamilie muß leben können. Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt. Im anderem Fall kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren KFB´s keine Rücksicht genommen. Warum also werden Zweitfamilien auf diese hinterhältige Weise bestohlen?

Eine faire Regelung wäre:

1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

2.die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.

Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann.

MfG Y.Schmitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmitz,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Unterhaltsrecht.

Sie schreiben, dass die neuen Regelungen keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützen würde und das nach wie vor die Steuervorteile im Kindesunterhalt mit einbezogen werden. Die neue Regelung bedeutet jedoch, dass sowohl der erste als auch der zweite Ehegatte, der Kinder zu betreuen hat, aber auch die nicht verheiratete Mutter (der nicht verheiratete Vater) gleich behandelt werden, weil sie im Hinblick auf die Kinder in der gleichen Situation sind. Im Mittelpunkt der Reform steht deshalb ganz ohne Zweifel das Wohl der Kinder.

In Bezug auf Ihre Äußerungen zum Ehegattensplitting stelle ich fest, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 7.10.2003 entschieden hat (AZ: 1 BvR 246/93, 1 BvR 2298/94), dass dem ehemaligen Ehepartner bei erneuter Heirat sein daraus resultierender Steuervorteil erhalten bleiben muss. Daher wird seine Unterhaltspflicht so berechnet, als sei er noch allein stehend. Auch wer schon länger Unterhalt erhält, fällt unter diese Regelung - die Zahlungen werden geringer. Zu viel gezahlten Unterhalt kann der Ex-Mann in der Regel jedoch nicht zurückverlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Antje Blumenthal