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Antje Blumenthal
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Frage von Marion R. •

Frage an Antje Blumenthal von Marion R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

Es betrifft das neue Unterhaltrecht.
Kurz zu mir, ich bin seit 9 Jahren Zweitfrau. Mein Mann zahlt lediglich Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe. Wir haben eine gemeinsame Tochter, deswegen bin ich seit dem 3. Lebensjahr der Tochter nur geringfügig (weniger als 400 € Basis) erwerbstätig. Weil die Mittel nicht für 2 Kinder und 1 Ehegatten (also ich) nicht reichen war bei Unterhaltsberechnungen immer ein Mangelfall.
Nach neuem Recht würde das bedeuten, daß ich aus der Berechnung herausfalle und folglich von meinem eigenen Mann keine finanzielle Unterstützung erhalten kann, weil das Kind aus erster Ehe mehr Unterhalt begehrt. Nicht einmal dann reicht sein Einkommen für den Regelbedarf der 2 Kinder voll aus. Noch erwähnenswert wäre, dass das Kind aus erster Ehe viele Jahre schon den Kontakt zu seinem Vater verweigert, aber trotzdem möchte er finanziert werden.
Sie müssen verstehen, ich bekoche meinen Mann, erziehe sein Kind, werfe den Haushalt und trage nebenbei etwas zum Haushaltsgeld bei. Kurz ich bin für ihn da, doch sein Sohn nicht, profitiert aber nach neuem Recht und ich gucke in die Röhre.
Ich lese viel von solchen Fällen und bin sicherlich nicht die einzigste Betroffene. Die Zweitfamilie soll durch das Neue Recht besser gestellt werden, in unserem Fall aber freut sich lediglich die geschiedene Frau um den höheren Unterhalt für ihr Kind. Tritt in meinem Fall evtl. der Vertrauensschutz für Ehefrauen ein? "Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 I Grundgesetz)" Und wie würde sich dann dieser bei Unterhaltsansprüchen auswirken?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Rosenberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das neue Unterhaltsrecht ist in erster Linie am Wohl der Kinder orientiert. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich, sollen künftig alleine im ersten Rang stehen. Im zweiten Rang folgt der Betreuungsunterhaltsanspruch des Kinder erziehenden (Ex-)Ehepartners. In der Regel entstehen die Probleme zwischen den (Ex-)Ehepartnern immer dann, wenn es um die Rangfolge der Unterhaltsleistungen geht.

Sofern ich Ihre Anfrage richtig verstehe, sind Sie jedoch mit der Unterhaltspflicht Ihres Mannes gegenüber dem Kind aus erster Ehe nicht einverstanden. Ich halte es hingegen für selbstverständlich, dass Eltern ihren Kindern Unterhalt zahlen, selbst wenn sie sich, wie von Ihnen geschildert, nicht mehr verstehen oder auch keinen Kontakt mehr haben. Eltern können in der Regel für sich selber sorgen, Kinder sind dazu nicht in der Lage und deshalb auf Unterhalt angewiesen. Dieser Grundsatz stand zu keinem Zeitpunkt der politischen Dikussion zur Debatte und ist auch nicht Gegenstand des neuen Unterhaltsrechts. Der Sohn aus erster Ehe Ihres Mannes profitiert also nicht vom neuen Unterhaltsrecht, sondern bereits von den bestehenden Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Antje Blumenthal