Frage an Antje Blumenthal von Marcel H. bezüglich Recht
Ich interessiere mich für Ihre Ansichten zum Thema Adoptionsrecht für schwule Männer.
Lieber Herr Hartung,
einzig und allein das Kindeswohl ist die Bezugsgröße bei der Beurteilung einer möglichen Adoption. Da eine Adoption für ein Kind eine Belastung darstellt sollte es das Ziel der zuständigen Prüfer sein diese Belastung möglichst gering zu halten. In unserer Gesellschaft sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften leider noch nicht vollständig anerkannt, so dass sich die Belastung für das zu adoptierende Kind erhöhen würde. Das Kind würde hierdurch in eine nicht zu rechtfertigende Ausnahmesituation gebracht.
Es gibt allerdings auch ohne die Möglichkeit der Adaption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner Möglichkeiten Kinder anderweitig zu unterstützen und zu fördern. So können gleichgeschlechtliche Partner die Pflegeelternschaft für ein Kind übernehmen. Für weitere Informationen über die Möglichkeiten der Pflegeelternschaft können sie sich gerne an die Behörde für Soziales und Familie wenden.
Die Adresse lautet:
Behörde für Soziales und Familie
Hamburger Str. 47
22083 Hamburg
Tel. 040 - 42863-0
Herzlichen Dank für ihre Frage
Ihre Antje Blumenthal