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Antje Blumenthal
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Frage von Rudolf M. S. •

Frage an Antje Blumenthal von Rudolf M. S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

vielen Dank noch für Ihre Antwort auf meine Frage vom 21.08.05. Interessanterweise verbinden Sie mit dem notwendigen Ausgleich des Bundeshaushalts die Chance, dass unser Land aus der Schuldenfalle herauskommen könnte. -
Heute, wenige Tage vor der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag möchte ich Sie gern auf eine erwägenswerte Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Wahlverfahrens ansprechen.

Leider wissen viele der Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ich kenne, auch jetzt noch nicht, wem sie ihre Stimme anvertrauen sollen. Andere wiederum tendieren wohl zu einer konkreten Wahlentscheidung, ohne sich allerdings besonders überzeugt davon zu zeigen (´kleineres Übel´). Wo es einer großen Zahl von Wahlberechtigten nicht gelingt, sich politisch vertreten zu sehen, scheint es angebracht, u.a. das Wahlverfahren einmal neu zu betrachten.

Daher möchte ich Sie auf die Möglichkeit ansprechen, auf den Wahlvordrucken die Option "Enthaltung" einzuführen. Üblicherweise wird im Zuge von Abstimmungen stets gefragt: "Wer enthält sich?" - Doch bei Parlamentswahlen werden Enthaltungen bislang nicht gesondert erfasst. Entsprechende Kästchen fehlen noch, obwohl es durchaus auch hier vorkommt, dass wahlberechtigte Personen sich nach reiflicher Überlegung weder für noch gegen eine der aufgestellten Listen bzw. Kandidaten entscheiden möchten. Diese Wahl, bewusst keinen Einfluss auf die Sitzverteilung nehmen zu wollen, wird sicher nicht leichtfertig getroffen. Umso wertvoller erscheint es, deren Häufigkeit - unabhängig von ungültigen Stimmen - separat zu erheben: So wird ein bislang verborgenes Wahlverhalten sichtbar und einer entsprechenden inhaltlichen Auseinandersetzung zugänglich.

Meine Frage an Sie ist daher, wie Sie zu dieser Möglichkeit stehen, das Wahlverfahren zu erweitern. Auf welche Weise werden Sie sich ggf. dafür einsetzen, dass diese Innovation möglichst rasch ausgearbeitet und eingeführt wird?

Vielen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stiehl,
herzlichen Dank für ihr Frage vom 15. September 2005 zum Thema Wahlverfahren.
Sie schlagen vor, auf den Wahlvordrucken die Option „Enthaltung“ einzuführen. Meines Erachtens sind bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag klare Entscheidungen notwendig. Die zusätzliche Erfassung von „Enthaltungen“ verursacht enormen bürokratischen Aufwand und bringt allenfalls statistischen Nutzen. Eine Stimmenthaltung hat den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis wie eine ungültige Stimmabgabe, nämlich keinen. Angesichts allgemeiner rückläufiger Wahlbeteiligung halte ich es für unwahrscheinlich, dass Bürgerinnen und Bürger, die bislang den Wahlen fern geblieben sind, nach einer Erweiterung des Wahlverfahrens die Wahllokale aufsuchen, um ihrer Stimmenthaltung Kund zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal