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Antje Blumenthal
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Frage von Christian G. •

Frage an Antje Blumenthal von Christian G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

das Überthema der Bundestagswahl ist die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Neben Wirtschafts- und Steuerpolitik, den Themen Bildung und Gesundheit ist ein zentraler Punkt die Familienpolitik.

Bisher wird durch das Ehegattensplitting der Trauschein staatlich subventioniert – egal ob Kinder vorhanden sind oder nicht – und eine eher unpartnerschaftliche Arbeitsteilung gefördert: einer verdient viel (zumeist der Mann) und der andere wenig bis gar nicht (zumeist die Frau). Wäre es nicht sinnvoller für die Familienförderung ein Realsplitting einzuführen, wonach alle Leistungen einer Familie für Unterhalt, Ausbildung und Betreuung von der Steuer abgesetzt werden können!? Und zwar egal ob ein Trauschein vorhanden ist oder nicht – denn Familie ist da, wo Kinder sind. Neben einer konkreten Entlastung von Familien, kann so auch ein Baustein zur Zukunftssicherheit für Deutschlands entstehen.

Und nun zu meiner Frage: Was halten Sie und ihre Partei von diesen Überlegungen? Wenn sie zustimmen, wie sähe die konkrete Umsetzung aus? Wenn Sie diese Idee ablehnen, was für Alternativen bieten sie an?

Haben Sie vielen Dank für ihre Antwort. Ich bin gespannt!
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Christian Geißler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Geißler,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf Kandidatenwatch.de zum Ehegattensplitting.

Die CDU/CSU hält am Ehegattensplitting fest. Wir vertreten die Auffassung, dass das Ehegattensplitting beiden Partnern zu Gute kommt. Der besondere Schutz der Ehe auch unter steuerlichen Gesichtspunkten leitet sich aus Artikel 6 des Grundgesetzes ab. Insofern entspricht der Vorschlag eines Realsplittings, wie ihn in letzter Zeit zum Beispiel die Grünen vorgeschlagen haben, nicht unserer Auffassung.

Allerdings setzt sich die Union konsequent für eine steuerliche Entlastung von Familien ein. Wir beabsichtigen, den Steuerfreibetrag pro Person auf 8000 Euro zu erhöhen. Das gilt auch für Kinder, wo der Freibetrag von derzeit 5808 Euro (nach § 32 Einkommensteuergesetz) auf 8000 Euro erhöht wird, also um 2192 Euro pro Kind. Somit wird eine Familie mit zwei Kindern unter dem Steuermodell der Union bis zu einem Einkommen von 38200 Euro überhaupt keine Steuern zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal