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Antje Blumenthal
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Frage von Irmgard T. •

Frage an Antje Blumenthal von Irmgard T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Blumenthal!

Frage: Sie haben am 13.9.05 ein Treffen mit der Gewerkschaft Verdi die ja u.a. auch uns Angestellten im Einzelhandel in den lfd.Tarif-verhandlungen vertreten. Vielleicht wissen Sie ja auch, das sich die AG seit Monaten mit Händen u. Füßen sträuben uns die geforderte Lohnerhöhung von 3,5% zu geben bzw. einen Kompromissvorschlag vorzulegen der für beide Seiten akzeptabel wäre. Wie steht denn die CDU zu diesem Streittheman zw. Gewerkschaft und AG? Findet das die CDU richtig, das die AG keinerlei Tarifabschlüße mehr eingehen wollen u. die Leistungen wie Urlaubs/Weihnachtsgeld und dergleichen immer von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig machen wollen? Denn Bilanzen lassen sich auch schlechtreden wenn es sein muss, und wir kleinen im Einzel- handel können nichts dagegen machen sondern würden wohl nur zu hören kriegen wenn es nicht paßt müssen Sie sich einen anderen Job suchen also mit anderen Worten die Be- schäftigten knebeln und in Angst zu versetzen. Und das kann es doch wohl auch nicht sein oder? Wäre sehr freundlich wenn Sie mir darauf eine Antwort geben würden was Sie denn z.B. bei dem Treffen mit Verdi vorhaben.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Tesch,

grundsätzlich hält die Union am Flächentarif und der Tarifautonomie fest. Das heißt wir befürworten die Absprachen, die zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, unabhängig von Dritten (und dazu zählt die Politik), getroffen werden. Sich verändernde wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen führen unserer Ansicht nach aber auch zur Notwendigkeit, mehr Flexibilisierungsmöglichkeiten im Tarifvertragsrecht zuzulassen. Daher plant die Union, die Möglichkeiten zur Durchsetzung betrieblicher Bündnisse für Arbeit zu stärken. Wir werden das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz dahingehend ergänzen, dass Betriebsrat und Arbeitgeber abweichend von einem Tarifvertrag einzelvertragliche Vereinbarungen schließen können, wenn dies der Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau dient. Als günstiger gilt dabei eine abweichende Vereinbarung, wenn die Zustimmung des Betriebsrats und von 2/3 der Belegschaft vorliegt. Dabei soll auch die verstärkte Teilhabe der Arbeitnehmer an den Unternehmenserträgen mit verbesserten Instrumenten der Gewinnbeteiligung sowohl auf einzelbetrieblicher wie tarifvertraglicher Ebene gestärkt werden. Die betrieblichen Bündnisse für Arbeit können auf Zeit und einvernehmlich von den Regelungen des Tarifvertrags und der Tarifautonomie abweichen, denn oft wissen die Beteiligten vor Ort besser als Gewerkschaftszentralen und Arbeitgeberfunktionäre, was für die Arbeitsplätze in ihrem Betrieb richtig und möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal